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Am Samstagnachmittag präsentierte die Bundesregierung die Lockdown-Verschärfungen
© APA/AFP/NOAH SEELAM
Wen darf ich nun treffen?
Das Gesundheitsministerium hat am Sonntag die Vorgaben für Treffen außerhalb des eigenen Haushaltes präzisiert. Zwar appelliert die Bundesregierung eindringlich, möglichst niemanden zu treffen und die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Mit engen Familienangehörigen oder wichtigen Bezugspersonen können aber Treffen stattfinden - und zwar auch mit mehreren (aber wenigen) dieser Personen gleichzeitig, wie das Gesundheitsministerium am Sonntag klarstellte.
In der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers werden die zulässigen Privat-Treffen als Kontakt mit "einzelnen engsten Angehörigen" bzw. mit "einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird", definiert. Mit der Beschränkung auf "einzelne" werde klargestellt, dass damit nur Treffen mit "einigen wenigen" Personen zulässig sind, hieß es aus dem Ministerium. Erlaubt ist jedenfalls auch der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner.
Nach Meinung von Juristen
Neue Verordnung "sehr viel genauer und sorgfältiger"
Zu den engsten Angehörigen zählen laut Gesundheitsministerium die Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister. Die Frage, wer zu den "wichtigen Bezugspersonen" gehört, hänge von einer Einzelfallbeurteilung ab, hieß es aus dem Ressort. Die Durchführung von Familienfeiern oder vergleichbaren gesellschaftlichen Zusammenkünften stelle jedoch jedenfalls kein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" dar, diese sind daher keinesfalls erlaubt.
Frage und Antwort
Wie wird der Lockdown kontrolliert und wie gestraft?
Die neuen Regeln im Detail
Ausgangsregeln ab Dienstag ganztägig, Treffen nur noch mit einer Person
Darf ich Leute zu Hause besuchen bzw. empfangen?
Grundsätzlich nein, da die Verordnung vorsieht, dass der private Wohnbereich nicht verlassen werden darf (außer es liegt einer der in der Verordnung aufgelisteten Ausnahmegründe vor).
Besuche sind unter den gewissen Voraussetzungen jedoch möglich: "Der Besuch von einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird, zählt zur Ausnahme 'Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens' und ist daher erlaubt", heißt es dort wörtlich. Gleichzeitig wird zur Zurückhaltung aufgerufen: "Der Kontakt zu anderen Personen sollte so weit wie möglich eingeschränkt werden."
Zum Schulstart
Kurz: "Massentests am Ende des Lockdowns und vor Weihnachten"
Darf man zu seinem Zweitwohnsitz fahren?
Ja, das fällt unter die Ausnahme "Deckung eines Wohnbedürfnisses" und war auch schon unter den bisherigen Regeln nach 20 Uhr Uhr als Ausnahme der Ausgangsbeschränkung erlaubt.
Gibt es neben den Ausgangsbeschränkungen noch Regeln, die ich befolgen muss?
Weiter aufrecht bleibt die 1 Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum. Zu allen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, muss dieser Sicherheitsabstand eingehalten werden. Beim Aufenthalt in geschlossenen öffentlichen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen, Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind wie bisher davon ausgenommen. Wer aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, muss ein Attest mitführen - und darf dann ein sogenanntes Face-Shield tragen.
Ausnahmen von der Ein-Meter-Abstandsregel gibt es bei der Betreuung von Menschen mit Behinderungen, bei der Durchführung religiöser Handlungen, in Flugzeugen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, sofern diese voll sind.
Haben Bäckereien auch offen?
Bäcker, Fleischer und Konditoren werden weiterhin geöffnet haben. Ihre Verkaufsgeschäfte bleiben als Betriebe der Nahversorgung natürlich auch im Lockdown geöffnet. Und selbstverständlich zählt dieser Einkauf zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse, wofür das Eigenheim jederzeit verlassen werden darf.
Welche Betriebe und Dienstleistungen bleiben offen?
öffentliche Apotheken
Lebensmittelhandel (einschließlich Verkaufsstellen von Lebensmittelproduzenten und bäuerlichen Direktvermarktern)
Drogerien und Drogeriemärkte
Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Gesundheits- und Pflegedienstleistungen
Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, die von den Ländern im Rahmen der Behindertenhilfe-, Sozialhilfe-, Teilhabe- bzw. Chancengleichheitsgesetze erbracht werden
veterinärmedizinische Dienstleistungen
Verkauf von Tierfutter
Verkauf und Wartung von Sicherheits- und Notfallprodukten
Agrarhandel einschließlich Schlachttierversteigerungen sowie der Gartenbaubetrieb und der Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter und Düngemittel
Tankstellen und Stromtankstellen einschließlich Waschanlagen
Banken
Postdiensteanbieter einschließlich deren Postpartner
Ticketschalter auf Bahnhöfen und in der U-Bahn
Tabakfachgeschäfte und Zeitungskioske
Abfallentsorgungsbetriebe
KFZ- und Fahrradwerkstätten
Auto- und Fahrradverleih
Dürfen Betriebe, die schließen müssen, Waren zustellen?
Ja. Dienstleistungen im Geschäft dürfen nicht erbracht werden, aber nicht nur Essen oder Lebensmittel dürfen zugestellt werden sondern beispielsweise dürfen auch Blumengeschäfte Blumen oder Adventkränze liefern.
Schneiderin bis Kfz-Werkstatt
Ein Lockdown mit vielen Ausnahmen
Bleiben Bauernmärkte geöffnet?
Ja, die Märkte dürfen wie bisher stattfinden - mit Abstandsregel und Maskenpflicht.
Was dürfen Supermärkte verkaufen?
Es dürfen in den offenbleibenden Geschäften nur Waren erworben werden, die dem „typischen Warensortiment des jeweiligen Geschäfts“ entsprechen. Im Supermarkt dürfen daher nicht alle Produkte verkauft werden (z. B. TV-Geräte und Mode).
Dürfen Restaurants weiterhin auskochen?
Gastronomiebetriebe bleiben wie bereits zuvor geschlossen (Restaurants, Cafés, Bars, Diskotheken). Restaurants dürfen allerdings Speisen zur Abholung und Lieferservice anbieten.
Wie weit darf ich mich von meinem Wohnort entfernen?
Es gibt hier keine Beschränkung - abgesehen von den Ausgangsbeschränkungen selbst. Auch zum Zweck der "körperlichen und psychischen Erholung" darf ich woanders hinfahren z. B. mit dem Auto oder der U-Bahn. In Massenbeförderungsmitteln und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Ist aufgrund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise ab-gewichen werden.
Sind Arztbesuche erlaubt?
Arztbesuche sind jedenfalls erlaubt, da sie zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse dienen, auch Routineuntersuchungen. Es wird empfohlen grundsätzlich eine Terminvereinbarung vorzunehmen.
Dürfen Kinderspielplätze outdoor betreten werden?
Ja, Kinderspielplätze bleiben offen. Es gilt aber auch weiterhin die Abstandspflicht von einem Meter gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.
Wie konkret muss man einen beruflichen Zweck nachweisen, wenn man von der Polizei kontrolliert wird?
Die Gründe, die für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Ausnahmeregelungen geltend gemacht werden, sind im Rahmen einer Überprüfung durch die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes diesen glaubhaft zu machen. Das kann etwa durch einen Dienstausweis oder eine Bestätigung des Arbeitgebers sein. Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes prüfen den jeweiligen Einzelfall.
Was gilt derzeit im Bereich Sport?
Das Betreten von Sportstätten zum Zweck der Ausübung von Sport ist für Hobbysportler untersagt - outdoor, wie indoor. Der Spitzensport ist davon ausgenommen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich. Kontaktsportarten wie Fußball, Basketball oder Eishockey sind auch im Freien untersagt. Seilbahnen, Gondeln und Aufstiegshilfen bleiben für Freizeitzwecke geschlossen.
Darf ich Wanderungen oder Skitouren machen?
Grundsätzlich sind diese nicht verboten, da es sich hier um einen Individualsport handelt. Außerdem ist es erlaubt, zum Zweck der „körperlichen und psychischen Erholung“ woanders hinzufahren. Aus dem Sportministerium heißt es jedoch, dass grundsätzlich das Gleiche gilt, wie schon beim ersten Lockdown. Risikosportarten sollten vermieden werden. Es gehe darum, sich selbst nicht in Gefahr zu bringen und Rettungskräfte nicht zu binden. „Je alpiner das Gelände wird, desto aufwendiger wird im Notfall eine Rettung sein - man appelliere daher an den Hausverstand“, so das Ministerium.
Darf ich mit Freunden sporteln?
Individualsport im Freien ist erlaubt, darf aber nicht zur Aushöhlung des Zwecks der Ausgangsbeschränkung (Reduktion der Kontakte) führen, so das Ministerium. Ich darf mich also nicht zum Sport verabreden. Treffen zum primären Zweck des geselligen Zusammenseins werden nicht als zur psychischen Erholung erforderlich angesehen.
Was ist mit Hochzeiten und Begräbnissen?
Eheschließungen am Standesamt werden in der Regel während des harten Lockdowns nicht mehr möglich sein. Denn lediglich unaufschiebbare Behördenwege sind zugelassen. "Bei Hochzeiten kann in der Regel nicht davon ausgegangen werden, dass diese unaufschiebbar sind", so die Ansicht des Gesundheitsressorts. An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die katholische Kirche setzt während des neuen "Lockdowns" die öffentlichen Gottesdienste befristet aus, nähere Details sollen nach Gesprächen mit den anderen Kirchen und Religionsgesellschaften festgelegt werden.
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Golf im Lockdown
An alle Nichtgolfer,Golfen kann man alleine gehen, oder mit seiner Familie. Man kann, und muss sogar genug Abstand zu den vor dir spielenden einhalten um niemanden zu gefährden. Babyelefanten passen da dutzende dazwischen, und es spielt sich alles im freien ab. Wir alle werden es aushalten, ist aber trotzdem eine der dümmsten Verordnungen im 2. Lockdown.
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Im
Supermarkt dürfen daher nicht alle Produkte verkauft werden (z. B. TV-Geräte und Mode).Das errinnert an die Sonntagsöffnungen an den Seengebieten,man durfte was zum Essen kaufen,aber keinen Campingstuhl.Geschäfte mussten diese Artikel unter Planen verstecken.
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Na das verstehe ich schon.
Wir haben gegenüber dem Spar eine Gärtnerei und die leiden natürlich darunter, wenn Spar Pflanzen und Erde verkauft.Das ist so etwas wie Geschäftsehre.War ja früher bei den Fleischern und Bäcker ähnlich, obwohl die ausgerottet wurden.Dann liegt alles an einem großen Laden und rundherum gehen sie ein.Das ist schlimm!Und wozu brauchst du jetzt einen Campingstuhl?Schnitz dir was - hast eh Zeit ... *lach*
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Btw
Gärtnereien sind landwirtschaftliche Betriebe und diese dürfen offen haben. Floristen hingegen müssen geschlossen haben... aber das ist nicht die einzige Regel, welche momentan einige verwundert.
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was ist da bitte nicht verständlich?
Das ist doch 100 % klar:einige wenige Bezugspersonen, die man vorher auch regelmäßig öfter vielleicht manchmal getroffen hat
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„regelmäßig öfter vielleicht manchmal“
wäre meiner Meinung zb nicht verständlich 🤷🏼♀️
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@DukeNude
Text hier:"Der Besuch von einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird, zählt zur Ausnahme 'Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens' und ist daher erlaubt"Text in der Verordnung:"einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird"
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Boah!
Du kannst auch Gesetzestexte schreiben.Lies dir einmal durch welchen Nonsens du hier hinterlassen hast.Der Interpretationsspielraum ist unendlich ...Nackerlpatzerl *lach*
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Die
Besuchsregel von gestern wurde heute schon wieder geändert.Wer noch an diese Regierung glaubt,dem ist nicht zu helfen.Was heute gilt,ist morgen Geschichte.
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Was wurde denn geändert?
Die schwammige Einbesucherverordnung.Vergiss es!Denn sie wissen nicht mehr was sie tun ...
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Das wurde geändert
Ministerium korrigiertLockdown: Treffen doch wieder stark eingeschränktEine Falschmeldung aus dem Gesundheitsmnisterium machte am Sonntag die Runde: Treffen seien ab Dienstag auch mit mehreren Personen erlaubt, sollten diese „wichtige Bezugspersonen“, also etwa Familienangehörige, sein. Diese Interpretation des Ministeriums war falsch. Jedes Treffen mehrerer einzelner nicht miteinander im Haushalt lebender Personen ist (unabhängig davon, ob sie zueinander enge Bezugspersonen sind) untersagt.“
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Zitat:
"Jedes Treffen mehrerer einzelner nicht miteinander im Haushalt lebender Personen ist (unabhängig davon, ob sie zueinander enge Bezugspersonen sind) untersagt.“Ja - das ist die Einpersonenregel.Aber wenn du eh schon illegal am Golfplatz eine Runde mit dem Partner spielst, ist das schon wurst.Keine Ahnung wie das im Wald ist?Vielleicht bewachen nun die Fürster die Wälder ganz streng und hinter jedem 20 Baum steht einer mit einer Puffn.Ach - das wär was für die Muppetshow ...
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Unverständlich
Warum haben Kinderspielplätze offen, wo Kinder und Erwachsene dicht an dicht stehen (selbst oft beobachtet), warum darf ich mit meinem Lebenspartner keine Runde Golf spielen, alleine wohlgemerkt. In meinem Alter ist Golf die beste Bewegung, die mich fit hält. Unverständlich.
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duesentrieb1
Frage noch:Golfen könnte ja erlaubt sein sofern Du keinen Caddy beschäftigst.Aber Golfen ohne Caddy ist wie ein Rolls ohne Buttler
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Ganz einfach!
Du steigst in das Gelände unbemerkt ein.Dein Caddy hilft dir über den Zaun, wirft dir die Ausrüstung drüber und steigt danach selbst ein.Dann seid ihr Zwei dort ganz alleine.Hinterlasst keine Spuren und steigt wieder so raus, wie ihr reingekommen seid.Geile Nummer ...
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@duesentrieb
Sie werden sich halt leider extrem stark einschränken müssen und Ihre körperliche Ertüchtigung in Form des Golfspielens für ein paar Wochen durch einfache Spaziergänge in der Natur ersetzen müssen. Ich hoffe, Sie können dieses schwere Opfer bringen.
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Sie
dürfen nicht dicht an dicht stehen. Steht ja oben. Und Sie werden den Golfplatz kaum mit ihrer Partnerin für sich alleine haben. Im Eingangsbereich, Clubhaus usw. werden sich Kontakte kaum vermeiden lassen. Und ein Spielplatz für Kinder ist wichtiger als Golfen. Machens was anderes mit Ihrer Partnerin.
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@checker43
"Machens was anderes mit Ihrer Partnerin."Schwierig, wenn golfen fehlt, weil erst der Golfball aufm Kopferl kurbelt das Denkvermögen an. 😁
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mein graz
👍👍👍👍👍es gibt immer 3 mio ausrden warum man was nicht macht oder nur mache kann.der golfball fehlt viel zu vielen! :)
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@samro
Allen gefällt meine Aussage nicht.Aber ich will ja auch nicht alle beglücken, die Golfer sind möglicherweise spaßbefreit und gehen auf den Golfplatz lachen, und ein paar hab ich vielleicht zum Schmunzeln gebracht.Mission erfüllt. 😉
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Supermarkt
Sie werden auch im Supermarkt nicht allein sein und Kontakt zu anderen haben und das ist ein geschlossener Raum nicht wie beim Golf .
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@Super123
Mit dem kleinen Unterschied, dass ich in den Supermarkt gegen MUSS, um meinen Lebensmittelbedarf zu decken.Golf spielen ist nicht lebensnotwendig.
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Sagen sie
Wenn meine Psyche das Golf spielen braucht ist es auch Lebensnotwendig oder , man kann alles drehen und wenden wie man will ,macht ja die Regierung auch.
Antworten
@Super123
Ist ja wirklich schwer, auf was zu verzichten, und Ersatz fürs Golfen gibts auch nicht.Stell dir vor, ich verzichte seit das Virus bei uns eingetroffen ist auf mein liebstes Hobby - und ich habs ohne jedwede Schäden überstanden. Einfach dadurch, dass ich mir Ersatz gesucht hab, ist zwar nicht ganz so befriedigend, hilft aber auch.
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Unverständlich
Und wo steht, dass die Erwachsenen dicht an dicht stehen müssen?Solche Fragen von einem Erwachsenen sind auch unverständlich.
Antworten
Und wer kann mir Auskunft darüber geben?
Bin Aussendienst Mitarbeiter und betreue Lebensmittel-Einzelhändler.Also ausser Haus zur Arbeit - sollte doch erlaubt sein, oder?Abstand und Maske sind seit Mai selbstverständlich (wenn auch nicht beliebt, die Maske, meine ich)
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Maria Schaunitzer
Redakteurin