Religion oder Naturalismus – wer gewinnt?

Feodor

11.03.2021,14:52Uhr

Sehr geehrter Herr Schleim,

in einem vorangegangenen Posting hatte ich gezeigt, dass nicht alle Varianten agnostischer Urteilsenthaltung mit dem kritischen Rationalismus kompatibel sein müssen. Was noch fehlt, ist eine etwas ausführlichere Betrachtung Ihrer Thesen über Naturgesetze, Wunder und Kritisierbarkeit:

Leider ist selbst eine nur grobe Analyse dieser drei Thesen nicht in wenigen Worten möglich. Zunächst erfolgt die notwendige Begriffserläuterung, dann untersuche ich kurz die Beziehung zwischen Wundern und Naturgesetzen und schließlich gehe ich der Frage der Kritisierbarkeit des Naturgesetzlichkeitspostulats nach.

Naturgesetz: Das im Mainstream eingebürgerte Wort “Naturgesetz” ist eine Kurzform für “regelmäßige Muster im Verhalten der Dinge”. Die Regelmäßigkeit schließt ein, dass sich diese Muster über die Zeit nicht ändern dürfen. Zwar werden Naturgesetze sprachlich und insbesondere mathematisch gefasst, sie beziehen sich aber auf eine (angenommene) Wirklichkeit. Naturgesetzaussagen sollen nämlich empirisch prüfbar sein. Auch wenn der Begriff “Gesetz” mit enthalten ist, wird in der Wissenschaft und der Wissenschaftstheorie kein Gesetzgeber unterstellt, was am Fehlen geeigneter Belege liegt.

Wunder: Der Begriff der “regelmäßig beobachteten Wunder” scheint ein Widerspruch in sich zu sein. Was regelmäßig geschieht, kann kein Wunder sein, denn zum Begriff des Wunders gehört das außergewöhnlich sein. Etwas regelmäßig Beobachtetes wird jedoch zum Gewöhnlichen. Vielleicht war auch einfach nur gemeint, dass sich Wunder häufiger zeigen.

Wunder und Naturgesetze: In wissenschaftstheoretisch relevanter Hinsicht muss es sich bei einem Wunder um ein Ereignis handeln, das *deutlich* in Konflikt zu *gut bewährten* Naturgesetzaussagen steht. Beispiele für solche Wunder wären, wenn auf der Erde ein Fels plötzlich und unerklärlich anfinge zu schweben oder sich das Rote Meer überraschend teilte. Der schwebende Fels, der vorher immer fest auf der Erde stand, widerspräche den Gravitationsgesetzen, die sich in diesen Fällen bislang immer bewährt hatten. Ähnlich im Falle der Meeresteilung: Woher kommen plötzlich die Kräfte, die das Wasser teilen, eine Schlucht entstehen lassen und stabilisieren? Wasserflächen hatten sich auf der Erde noch nie geteilt. Anders gesagt: Im Falle eines Wunders scheitern Naturgesetzaussagen ganz erheblich genau in den Situationen, in denen sie sich bisher millionenfach bewährt hatten.

Wunder naturgesetzlich einfangen? Dass sich derartig erstaunliche Anomalien wieder mit modifizierten Naturgesetzaussagen in Einklang bringen ließen, scheint ausgeschlossen. Der Grund dafür liegt darin, dass es sich bei den Naturgesetzen begrifflich um *regelmäßige* Muster im Verhalten der Dinge handeln muss. Kapriziös verändertes Verhalten ist aber kein regelmäßiges Verhalten. Zum Begriff des Naturgesetzes gehört schließlich die Zeitinvarianz. Letztere ist notwendig, um überhaupt Voraussagen machen zu können. Unmöglichkeitsaussagen sind eine Klasse derartiger Prognosen. (Dazu gehören auch Vorkommnisse, die extrem unwahrscheinlich und daher de facto unmöglich sind, wie etwa das Vorkommnis, dass sich alle Luftmoleküle in einer Ecke des Raumes versammeln.)

Beispiele für naturgesetzabgeleitete Unmöglichkeitsaussagen: Die Kernphysik sagt voraus, dass sich Atomkernzerfälle zufällig ereignen und schließt zeitliche Muster wie z.B. einen längeren Cha-cha-Rhythums als praktisch unmöglich aus. Die naturgesetzliche Regelmäßigkeit des Naturprozesses liegt in diesem Falle in einer konstanten Zufallsverteilung. Die Gravitationstheorie schließt aus, dass ein Felsbrocken auf der Erde einfach so zu schweben beginnt, während ein daneben liegender Stein fest liegen bleibt. Die Evolutionstheorie sagt als unmöglich voraus, dass auf der Erde plötzlich hochkomplexe Spezies neu entstehen, die mit keiner bekannten Spezies verwandt sind. Es sind zahllose derartige Beispiele möglich.

Religion oder Naturalismus – wer gewinnt?

Anomalien: Was aber ist mit den tatsächlich in der Naturwissenschaft festgestellten Anomalien? Hier wird das theoriehierarchische Korrespondenzprinzip wichtig: Bislang enthielten neue Theorien jeweils ihre älteren bewährten Vorgänger als gute Näherungen in bestimmten Kontexten. Bei den festgestellten Anomalien handelte es sich nämlich nicht um erhebliche Abweichungen von vorher regelmäßig beobachtetem Verhalten, sondern um Abweichungen, die in Situationen auftreten, welche noch nicht untersucht waren. Ein Beispiel: Die Newtonsche Theorie bewährt sich auch heute noch ausgezeichnet, wenn die Relativgeschwindigkeiten und Massen hinreichend klein sind. Die allgemeine Relativitätstheorie erweitert den Gültigkeitsbereich der Theorie für sehr große Massen und Relativgeschwindigkeiten. Es ist eben nicht so, dass auf der Erde plötzlich massereiche schwebende Gegenstände aufgetaucht wären oder dass sich Lichtstrahlen im Labor auf einmal stark gekrümmt hätten. D.h. es liegt überhaupt kein Beleg dafür vor, dass sich die Gravitations- und Bewegungsgesetze auf der Erde irgendwie geändert hätten, was einem Wunder entspräche. Schließlich ist nicht jedes seltene Ereignis inkompatibel mit Naturgesetzen. Auch stabilere Atomkerne können zerfallen. Diese seltenen Zerfallsereignisse sind aber keine Wunder, sondern im Einklang mit der niedrigen Zerfallsneigung.

Sind Naturgesetze mit beliebigen Ausnahmen noch Naturgesetze? Nein. Beliebige Ausnahmen invalidieren Naturgesetze, denn der Begriff des Naturgesetzes lässt keine beliebigen Ausnahmen zu.

Prognosen und Kritisierbarkeit: Ein gewisser Prognoseerfolg ist eine notwendige Eigenschaft wissenschaftlicher Naturgesetzaussagen. Ein minimaler Prognoseerfolg besteht darin, dass Ereignisse, die Naturgesetzaussagen deutlich widersprechen, nicht eintreten. Wenn sich aus Naturgesetzaussagen keine als unmöglich vorhergesagten Ereignisse ableiten lassen, sind die Naturgesetzaussagen empirisch leer. Sie sagen dann alles voraus und damit nichts. Nur Naturgesetzaussagen, die prinzipiell an der Erfahrung scheitern können, haben überhaupt empirischen Gehalt.

Kritischer Rationalismus: Naturgesetzaussagen sind – wie alle Aussagen über die Wirklichkeit – bislang nicht letztbegründbar, können sich aber bewähren und auch de facto scheitern. Naturgesetzaussagen, die mit Beliebigem vereinbar sind, sind kritikimmun, da sie nicht an der Erfahrung scheitern können.

Naturgesetzlichkeit == Religion? Ist die (fallibilistische) Annahme der zeitinvarianten Naturgesetzlichkeit des Universums auch nur eine Religion? Um dies zu beurteilen, sollen 3 Kriterien betrachtet werden: 1. Irrtumsvorbehalt, 2. Belegverfügbarkeit und 3. Kritisierbarkeit. (1) In den Religionen gibt es üblicherweise keinen Irrtumsvorbehalt, an ihre Aussagen soll schließlich unabhängig von Evidenzen geglaubt werden. Das wissenschaftliche Naturgesetzlichkeitspostulat steht demgegenüber unter Irrtumsvorbehalt. (2) Religiöse Aussagen werden durch empirisch gewonnene Belege kaum gestützt. Das Naturgesetzlichkeitspostulat bewährt sich hingegen jeden Tag milliardenfach durch funktionierende Maschinen. Unregelmäßigkeiten würden hier rasch auffallen. (3) Religiöse Behauptungen werden durch avancierte Rhetorik kritikimmunisiert, was z.B. Hans Albert ausführlich herausgearbeitet hat. Die Annahme der zeitinvarianten Naturgesetzlichkeit kann hingegen scheitern, wenn entsprechende starke Belege hierfür auftauchen. Da dies gelegentlich bestritten wird, gehe ich darauf weiter unten noch einmal ein. Zwischenfazit: Bei der Naturgesetzlichkeitsannahme kann es sich kaum um ein religionsähnliches Statement handeln, dafür unterscheidet sich diese Annahme zu sehr von einer religiösen Doktrin.

Kritisierbarkeit der Naturgesetzlichkeitsannahme: Gelegentlich wird behauptet, dass zwar spezifische Naturgesetzaussagen kritisierbar seien, die Annahme einer generellen Naturgesetzlichkeit jedoch nicht. Anders gesagt: Die Naturgesetzlichkeitsannahme könne angeblich nicht empirisch scheitern, da sich Naturgesetzaussagen immer so modifizieren ließen, dass sie mit allen denkmöglichen Ereignissen kompatibel seien. Für die folgende Überlegung ist wichtig, dass sich das Naturgesetzlichkeitspostulat immer auf die von Menschen untersuchbare Wirklichkeit bezieht. Oben wurde der Begriff des “Wunders” als kapriziöse Veränderung der Verlaufs von Naturprozessen eingeführt. Des weiteren wurde erläutert, warum Naturgesetze mit beliebigen Einzelfall-Ausnahmen sich nicht als zeitinvariante Naturgesetze auffassen lassen. “Wunder” im obigen Sinn haben demnach das Potenzial, die Annahme der Naturgesetzlichkeit des Universums scheitern zu lassen, wenn sie sich denn ereigneten. Die Allgemeinheit des Naturgesetzlichkeitspostulates erleichtert diese Kritikmöglichkeit sogar, denn es reicht bereits, auch nur eine Naturgesetzaussage scheitern zu lassen, um das generelle Postulat in Frage zu stellen. Die Verallgemeinerung fördert die Kritik, anstatt sie zu erschweren. Nun könnte man auf die Idee kommen, dass das System von Naturgesetzaussagen so stark empirisch unterdeterminiert ist (ala Duhem-Quine), dass sich dieses Aussagesystem wegen seiner großen Freiheitsgrade doch mit beliebigen Ereignisfolgen kompatibel machen lässt. In der Rückschau geht das. Es lässt sich aber nicht zeigen, dass die Naturgesetzaussagen damit nicht ihre Vorhersagekraft verlieren. Die minimal geforderte Prognosefähigkeit besteht im Vorhersagen von unmöglichen Ereignissen. Diese Prognosefähigkeit ist aber nicht absolut gegeben, da es sich nicht ausschließen lässt, dass immer genau die als unmöglich charakterisierten Ereignisse eintreffen, sobald das System der Naturgesetzaussagen neu justiert wurde. Jede allmächtige übernatürliche Entität könnte das definitionsgemäß bewirken. Das allgemeine Naturgesetzlichkeitspostulat kann also prinzipiell scheitern und kann daher nicht als kritikimmun gelten.

Bescheidenheit: Sollten nur kritikimmune Annahmen getroffen werden, die alles zulassen, um der Forderung nach Bescheidenheit zu genügen? Das leuchtet kaum ein. Kritikimmunisierung hat wohl kaum etwas mit Bescheidenheit zu tun. Wenn man unbedingt von Bescheidenheit sprechen will, wirkt ein Irrtumsvorbehalt verbunden mit dem konzeptionellen Zulassen eines Scheiterns durch erfolgreiche Kritik viel eher bescheiden.

Vorläufiges Fazit:

Zum aktuellen Begriff des Naturgesetzes gehört die Zeitinvarianz und die Minimalforderung, dass sich aus den Naturgesetzaussagen unmögliche oder extremst unwahrscheinliche Ereignisse bzw. Ereignisfolgen prognostizieren lassen.

Im Rahmen dieses Naturgesetzbegriffs lassen sich Naturgesetzaussagen nicht so modifizieren, dass sie mit *beliebigen zukünftigen* Ereignisfolgen kompatibel bleiben, denn es könnten immer gerade die Ereignisse eintreten, welche naturgesetzlich ausgeschlossen waren. Dies widerspricht der These Nr.7.

Zwar wurden Naturgesetzaussagen immer wieder angepasst, um ihren Geltungsbereich zu erhöhen, was aber nur deshalb gelingen konnte, weil die beobachteten Ereignisfolgen gerade nicht beliebig waren, sondern bestimmte Muster aufwiesen.

Die Allgemeinheit des Naturgesetzpostulates fördert seine Kritisierbarkeit sogar, anstatt sie zu erschweren.

Die These 7 passt daher nicht zum kritischen Rationalimus, was im Punkt 13 gefragt war.