Die Fraktion hat einen Antrag zur Erlassung einer Katzenschutzverordnung bei der Stadt eingereicht. Darin geht es auch um die Frage, ob die Stadt den Haltern von Katzen härtere Regeln auferlegen soll. Eine Katzenschutzverordnung nach Paragraph 13 des Tierschutzgesetzes ermöglicht nicht das Erheben von Bußgeldern, sehr wohl aber das Einfangen von Katzen auch auf Privatgelände, das schnelle Kastrieren nach 48 Stunden erfolgloser Ermittlung verantwortlicher Personen sowie die Verpflichtung der katzenhaltenden Personen die Kosten für Kastration, Kennzeichnung und Registrierung selbst zu tragen.
Immer mehr hilfsbedürftige Tiere
"Eine Katzenschutzverordnung dient der langfristigen Kosteneinsparung sowohl der Stadtverwaltung als auch des Tierheims beziehungsweise des Tierschutzvereins und lindert gleichzeitig das Leid freilebender Katzen, in dem sie ihre Populationsgröße reduziert und kontrolliert", schreibt die Fraktion hierzu. "Bereits 2019 haben die Zahlen der aufgenommenen Katzen im Lahrer Tierheim einen traurigen Höhepunkt von 300 aufgenommenen Katzen pro Jahr erreicht. Hinzu kommen etliche freilebende Katzen, die mitunter in größeren Katzenkolonien leben." Durch die Pandemie sei die Zahl hilfsbedürftiger Katzen weiter angewachsen und die gesundheitliche Situation der freilebenden Katzen verschlechtere sich mit zunehmenden Koloniegrößen. Erschwerend wirke sich das verantwortungslose Verhalten von Personen aus, die Katzen nicht richtig halten oder die Tiere sich selbst überlassen. Die Spannweite reiche von sogenannten "Katzenn‐Messis", die übermäßig viele Tiere ansammeln, bis hin zu Menschen, die Katzen ganz bewusst aussetzen.
Probleme durch unkontrollierte Vermehrung
"Manche katzenhaltende Personen lassen eher unbedarft eine unkontrollierte Vermehrung zu, andere vermehren ihre Katzen wiederum ganz gezielt, um sich etwa ein kleines Taschengeld mit den Jungtieren zu verdienen", schreibt die Fraktion weiter. "Zusätzlich kommen speziell gezüchtete Rassekatzen auf den Markt, welche die Katzenpopulationen weiter mit in die Höhe treiben. Wichtiger wäre es, beim Wunsch nach einer eigenen Katze, ein vorhandenes Tier aus dem Tierheim aufzunehmen und damit die Kapazitäten der Tierheime zu entlasten und Not zu lindern, anstatt mit dem eigenen Geld eine weitere Zunahme der Katzenpopulationen zu finanzieren." Die hohen Vermehrungsraten unkastrierter Katzen führten zu den rund zwei Millionen verwilderten Hauskatzen, die in Deutschland auf der Straße leben. Diese Überpopulation führe sowohl zu Übertragungen von Krankheiten auf andere Tiere als auch auf den Menschen. Beispielsweise die Toxoplasmose, die für Schwangere und immunschwache Personen ein großes Risiko darstelle. Sie könnten aber auch zur Entstehung neuer Krankheiten, spezies-übergreifender Zoonosen und Pandemien führen. Zu viele Tiere einer einzelnen Art haben laut der Fraktion negative Einflüsse auf Umwelt und Artenvielfalt. Zudem könnten die Bestände von Singvögeln und anderen teils bedrohten Tierarten gefährdet sein. Eine hohe Populationsdichte ziehe hygienische Missstände zum Nachteil der angrenzend lebenden Menschen nach sich. Große Katzenkolonien könnten in den betroffenen Gebieten zu einem erhöhten Aufkommen von Autounfällen führen. Eine Absenkung der Populationsgrößen freilebender Katzen verringere das Leiden der Katzen insgesamt. Ins Tierheim gebrachte Katzen könnten häufig lange Zeit nicht von den Tierschutzvereinen kastriert werden, da die Halter oft langwierig ermittelt werden müssen.
Laut der Fraktion würden Kosten eingespart
Die größten Vorteile einer Katzenschutzverordnung für die Tierheime beschreibt die Fraktion so: Schnellere Bearbeitung und Erledigung bei Fundfällen, eine deutlich kürzere Verweildauer, weniger Personalaufwand und weniger Kosten. Auch die Gemeinden könnten bei Aufwand und Kosten Vorteile erwarten. Auch für die Katzen sieht die Fraktion erhebliche Vorteile: So könnten Tiere schneller ihrem Besitzer zugeordnet werden, es gebe weniger Stress durch kürzere Verweildauer und schnellere Versorgung bekannter Erkrankungen.Am Ende schreiben die Antragsteller: "Mit einer Katzenschutzverordnung können Gemeinden die Katzenpopulationen langfristig und nachhaltig kontrollieren und somit zum echten Tierschutz und der effektiven Reduzierung von Tierleid beitragen."