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KIRTORF (ol). Im Auftrag eines Landwirts aus Stadtallendorf hat die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Edificia am Freitagvormittag beim Amtsgericht Kirchhain den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Strabag mit dem Ziel der Unterbrechung der Bauarbeiten zur A49 beantragt. Die Strabag soll auf einer Wiese mit den Arbeiten für einen Brückenpfeiler begonnen haben, ohne die Zustimmung des Landwirtes, dem die Wiese gehöre.
Im Streit steht, so aus der Pressemitteilung der Anwaltskanzlei, die Errichtung eines Brückenpfeilers für die geplante Autobahnbrücke über das Gleental und die dort verlaufende Bundesstraße 62 und den gleichnamigen Nebenfluss der Ohm. Dieser Pfeiler soll auf einer Wiese errichtet werden, die einem Biolandwirt aus der Region zur Erzeugung von hochwertigem Tierfutter dient. Der Planfeststellungsbeschluss für das Bauvorhaben sei zwar bestandskräftig, aber die Strabag habe sich mit den Landwirt im Vorfeld nicht über die Übertragung des Besitzes an dem Wiesengrundstück vertraglich einigen können.
Am Dienstag, dem 13. April 2021, sei der Landwirt von Berufskollegen überraschend darüber informiert worden, dass die Strabag auf seiner Wiese mit einem Bagger die Bauarbeiten für die Talbrücke aufgenommen habe. Der Bagger sei daraufhin von demonstrierenden Autobahngegnern besetzt worden, die von der Polizei festgenommen wurden. Die Bauarbeiten wurden am 14. und 15. April 2021 unter Polizeischutz fortgesetzt.
„Der auf Autobahnprojekte spezialisierte Rechtsanwalt Matthias Möller ermittelte aus den Planunterlagen und den Beobachtungen vor Ort, dass die Strabag dem Landwirt rechtswidrig den Besitz an der Wiese entzogen hat“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Diese rechtlich so bezeichnete ‚verbotene Eigenmacht‘ empöre den Rechtsanwalt, weil sie mit Blick auf die gescheiterten Vertragsverhandlungen „vorsätzlich“ geschehe und sich hier ein Bauunternehmen „eigenmächtig“ über die Rechte eines Bürgers hinwegsetze.
Laut Pressemitteilung stellte Möller als Konsequenz im Schreiben vom 15. April 2021 an das Polizeipräsidium Mittelhessen Strafantrag wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs und forderte die Polizei auf, gegenüber den Bauarbeitern der Strabag einen Platzverweis für die Wiese auszusprechen. „Er erwartet heute eine Entscheidung der angerufenen Gesamteinsatzleitung A49 beim Polizeipräsidium Mittelhessen“, heißt es weiter.
Seit diesem Freitag sei außerdem das Amtsgericht Kirchhain in einem eingeleiteten Eilverfahren mit dem Fall beschäftigt. Ziel des Eilantrags der Rechtsanwaltskanzlei sei es, die Bauarbeiten auf dem Besitz des Landwirts durch eine einstweilige Verfügung des Gerichts zu unterbrechen. Eine Entscheidung erwarte der Anwalt Anfang kommender Woche.
Der Landwirt konnte bei einer Ortsbesichtigung am heutigen Vormittag erfreulicherweise feststellen, dass die Bauarbeiten zu mindestens vorläufig eingestellt wurden und der Bagger von der Fläche entfernt wurde, so die Anwaltskanzlei. Das sei ein „kleiner Zwischenerfolg des Landwirtes“, der vom Aktionsbündniss „Keine A49“ mit seiner Sprecherin Barbara Schlemmer und den Aktivisten des Klimacamps unterstützt werde.
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