Martina Madner
Redakteurin
Daniel Bischof
Redakteur
Strenge Besuchsregeln, eine ausgedehnte Maskenpflicht und geschlossene Geschäfte: Ostern bringt in Ostösterreich dieses Jahr mehrere Einschränkungen mit sich. Anders als im vergangenen Frühjahr und Herbst wird bei der dritten Corona-Welle nun vor allem auf regionale Maßnahmen gesetzt. Ein Überblick.
Wo muss künftig eine Maske getragen werden?
Seit 25. Jänner gibt es österreichweit eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Wien dehnte diese Pflicht am Mittwoch auf belebte Plätze aus. Betroffen sind der Donaukanal, der Schweden- und der Stephansplatz, der Karlsplatz samt Resselpark sowie der Maria-Theresien-Platz zwischen Kunst- und Naturhistorischem Museum.
In diesen Bereichen ist ab Donnerstag bis inklusive 10. April eine FFP2-Maske zu tragen. "Nicht, um die Bevölkerung zu sekkieren, sondern um die bereits bestehenden Regeln nachzuschärfen und damit das Infektionsgeschehen weiterhin zu verringern", so Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ).
Ob noch für weitere Orte im Freien eine Maskenpflicht erlassen wird, ist unklar. Bei einem Ausweichen auf andere Gebiete will Ludwig auch dort Maßnahmen setzen. Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht drohen bis zu 500 Euro Strafe. Dieser Strafrahmen gilt auch bei einer Verletzung der Zwei-Meter-Abstandsregel: Sie ist im Freien gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, bundesweit zu beachten.
Vorläufig nicht eingeführt wird hingegen die geplante Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf alle Innenräume. Betroffen davon wären vor allem Büros und Produktionsstätten. Sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter haben sich dagegen quergelegt. Das Gesundheitsministerium erklärte zudem, dass es die Maßnahme gemeinsam mit den verpflichtenden Tests in Betrieben umsetzen wollte. Die entsprechende Gesetzesänderung wurde am Dienstag im Bundesrat aber von der Opposition für acht Wochen blockiert. Das Gesundheitsministerium will nun mit den Sozialpartnern verhandeln.
Darf man während Ostern Verwandte besuchen?
Kind und Kegel einpacken und den Nachwuchs mit den Großeltern in der Steiermark nach Ostereiern suchen lassen: Das ist für eine Wiener Familie dieses Jahr nicht erlaubt. Österreichweit galten bisher Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr. Während dieser Zeit darf die Wohnung nur wegen der bekannten Ausnahmen wie Arbeiten gehen oder in Notfällen verlassen werden. Zudem sind Treffen eines Haushalts mit maximal einer Einzelperson zulässig.
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland gelten diese Beschränkungen ab Donnerstag nun aber ganztägig: Eine Tochter kann also ihre Eltern oder Großeltern untertags besuchen, ihren Lebensgefährten darf sie dazu aber nicht mitnehmen. Sich vorab testen zu lassen, wäre ratsam.
In den restlichen Bundesländern gelten hingegen von 6 bis 20 Uhr zwar keine Ausgangsbeschränkungen. Größere Familienfeiern sind nach der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung nach wie vor nicht erlaubt: Sie gestattet lediglich Treffen zwischen zwei Haushalten mit insgesamt vier Erwachsenen und sechs minderjährigen, aufsichtspflichtigen Kindern. Verstöße gegen die Ausgangsregel können bis zu 1.450 Euro kosten.
Was darf man während des Lockdowns einkaufen?
Wer in Wien, Niederösterreich und im Burgenland Lust auf einen Haarschnitt, eine Massage oder Fußpflege hat, muss sich diese während des Lockdowns verkneifen. Auch das neue Piercing oder die Tätowierung müssen laut Verordnung dezidiert warten. Der harte Lockdown bringt nämlich auch eine Pause für sogenannte körpernahe Dienstleistungen und das Schließen des Handels mit sich. Geöffnet bleiben nur der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Trafiken, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten und Geschäfte, die Tiernahrung verkaufen. Seit Mittwoch Abend ist klar, dass der Lockdown in Wien, Niederösterreich und im Burgenland zumindest bis zum 11. April gilt.
Diese Sperre darf auch nicht umgangen werden. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn eine Niederösterreicherin nach Oberösterreich fährt, um dort zum Friseur zu gehen. Die Polizei hat bereits stichprobenartige Kontrollen angekündigt, Verstöße können mit bis zu 1.450 Euro Geldstrafe geahndet werden.
Die Regelungen gelten aber "nicht für die Abholung vorbestellter Waren". So kann vor einem Sportgeschäft etwa das vorbestellte Fahrrad abgeholt werden. Supermärkte in der Ostregion dürfen während des Lockdowns nur "typisches Warensortiment", nicht aber Blumen, Spielzeug oder Elektrogeräte verkaufen. Allerdings haben Unternehmen wie Hofer und Spar bereits verlautbart, dass sie sich nicht daran halten und auch weiterhin "saisonale Nicht-Lebensmittel-Produkte" anbieten werden.
Darf man das Bundesland verlassen?
Ja. Allerdings nur dann, wenn es einen Ausnahmegrund gibt. Pendler dürfen zur Arbeit die Bundesländergrenzen überqueren. Ein Wiener oder Burgenländer darf seine Schwester in Oberösterreich besuchen, eine Familie aus einem Haushalt auch einen Wanderausflug in die Steiermark unternehmen. Auch der Zweitwohnsitz kann besucht werden. Eine Shoppingtour ist aber kein Grund für das Verlassen der Wohnung.
Für den Verfassungsrechtler und Medizinrechts-Experten Karl Stöger ist fraglich, inwieweit diese Regeln aber tatsächlich kontrolliert werden können. "Werden hier tatsächlich Verwaltungsstrafverfahren geführt, werden die Behörden schwer damit beschäftigt sein, Verstöße nachzuweisen." In der Praxis könne es nämlich zu Beweisproblemen kommen.
Einem Wiener, der in der Nähe eines steirischen Einkaufszentrums angetroffen wird, muss die Polizei erst einmal nachweisen, dass er die Ostregion gezielt verlassen hat, um in der Steiermark auf Einkaufstour zu gehen. Stöger befürchtet: "Wenn die Menschen die Regeln nicht mittragen, wird das ein Rohrkrepierer."
Was ist bei Strafen zu beachten?
Im Zuge des ersten Lockdowns wurden von den Verwaltungsgerichten reihenweise Strafen aufgehoben. Mitte Juli erklärte der Verfassungsgerichtshof dann auch weite Teile der Lockdown-Verordnung für gesetzeswidrig. Debatten über eine Generalamnestie für Strafen waren die Folge, zu einer solchen kam es aber nicht. Wer sich nicht beschwerte, ging also leer aus.
Auch jetzt gilt: "Wer sich nicht wehrt, muss zahlen", sagt Verfassungsrechtler Stöger. Strafen können beim jeweiligen Landesverwaltungsgericht bekämpft werden. Kommt es dann zu einer Aufhebung vor dem Verfassungsgerichtshof, profitieren all jene, die sich beschwert haben.
Darf man Sport betreiben?
Tennisspielerinnen und Tennisspieler können ihren Schläger weiter schwingen. Denn Sportstätten im Freien heißen Bewegungsfreudige auch an den Lockdown-Tagen willkommen. Auch hier gilt allerdings die 1-plus-1-Regelung. Maximal ein Haushalt darf mit einer Einzelperson zusammentreffen.
Das heißt: Zwei Paare dürfen nicht gegeneinander im Doppel antreten. Wohl aber ist ein Match eins gegen eins im Rahmen der Regeln. Ein Partner könnte demnach offenbar den Balljungen geben, der zweite aber müsste zu Hause bleiben.
So gesehen ist auch gemeinsames Laufen eines Paares mit einer Freundin zulässig. Allerdings gilt es, dabei zwei Meter Abstand einzuhalten. Kinder und Jugendliche unter 18 müssen ihr Leichtathletiktraining über Ostern bis zum 10. April aussetzen. Auch ein Besuch im Wildpark Ernstbrunn oder im Schönbrunner Zoo während des Lockdowns ist nicht möglich. Denn die zwischenzeitlich geöffneten Freizeit- und Kultureinrichtungen, auch Museen, Archive, Bibliotheken und Büchereien werden wieder geschlossen. Bücher online zu reservieren und abzuholen ist aber möglich.
Wie ist die aktuelle Corona-Situation?
Österreichweit müssen aktuell bereits 540 Covid-19-Erkrankte intensivmedizinisch behandelt werden, 208 davon in Wien, 121 in Niederösterreich und 19 im Burgenland. Bis zum 14. April werden es laut Prognose 670 sein, insgesamt 432 davon in den drei Bundesländern.
Gleich fünf Mal verwendete das Gesundheitsministerium am Mittwoch das Wort "dramatisch" in seiner Aussendung zum Corona-Lockdown. "Jetzt ist der allerletzte Zeitpunkt, die allerletzte Chance für eine Notbremsung", versuchte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) die Bevölkerung österreichweit auf vorsichtigeres Verhalten einzuschwören, um die Situation zu entschärfen. Anschober appellierte auch an jene Menschen in den übrigen Bundesländern in Österreich, freiwillig bei der Osterruhe mitzumachen.