Pandemie - Bundesrat macht es den Kantonen Aargau und Solothurn nach: So wird der zweite Lockdown im Detailhandel

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Bundesrat macht es den Kantonen Aargau und Solothurn nach: So wird der zweite Lockdown im Detailhandel

Der Bundesrat hat ein Modell in Vernehmlassung gegeben, in dem aufgelistet wird, was bei einem erneuten Laden-Lockdown noch verkauft werden dürfte und was nicht.

Niklaus Vontobel

12.01.2021, 05.00 Uhr

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Sollte es erneut zu einem schweizweiten Laden-Lockdown kommen, könnten andere Regeln gelten als beim ersten.

Manuela Jans | LZ

Ob der Bundesrat am Mittwoch schärfere Regeln bekannt gibt, ist noch offen. Zuletzt waren die Fallzahlen rückläufig. Doch der Bundesrat will rasch reagieren können, falls es nötig wird – und hat Massnahmen in Vernehmlassung gegeben. Eine Verordnung würde regeln, wie ein zweiter Teil-Lockdown des Detailhandels funktionieren würde. Gemäss Recherchen gibt der Bundesrat ein ähnliches Modell in Vernehmlassung, wie es die Kantone Aargau und Solothurn schon eingeführt haben. Deren Modelle gingen quasi national.

Pandemie - Bundesrat macht es den Kantonen Aargau und Solothurn nach: So wird der zweite Lockdown im Detailhandel

Im Kanton Aargau sind die Läden seit dem 20. Dezember geschlossen. Das Modell dafür wurde in einer Erläuterung zur damaligen Schliessungsverfügung erklärt. Grundsätzlich müssen alle Läden und alle Märkte geschlossen sein. Offenbleiben dürfen nur solche Läden und Märkte, die folgendes erfüllen: Sie verkaufen «Güter des dringenden und täglichen Bedarfs» und sie tun dies «überwiegend».

Das Wort «überwiegend» bedeutet in der Praxis, dass ungefähr zwei Drittel des Ladenumsatzes auf Güter des täglichen Bedarfs entfallen. Solche Läden dürfen auch andere Güter verkaufen: alles Mögliche sonst, was nicht dringend ist. Sie müssen also nicht eigens Regale abdecken, die keine Güter des Tagesbedarfs enthalten, wie dies im ersten Lockdown der Fall war. Und wichtig: Auch kleine Läden bleiben offen, sofern sie «überwiegend» Produkte des Tagesbedarfs verkaufen.

Baumärkte offen, Buchhandlungen geschlossen

Was genau Güter des täglichen Bedarfs sind – das wird im Detail aufgelistet. Natürlich Lebensmittel. Und dann Nicht-Lebensmittel, wie zum Beispiel Seife und Zahnpasta, Tiernahrung und Tabak, Papierwaren und Zimmerpflanzen, bis hin zu Batterien oder Baufachmarkt-Artikel.

Beispiele von Läden, die schliessen müssen, sind Buchhandlungen. Auch wenn sie an der Kasse auch Getränke oder Backwaren verkaufen, müssten sie schliessen. Das Gleiche gilt für Parfümerien, die nur vereinzelt Hygieneartikel des täglichen Bedarfs verkaufen. Schuh- und Kleiderläden würden wieder in den Lockdown geschickt.

Eine zweite Variante macht die Runde in der Vernehmlassung

Mit dem Vorgehen wurde versucht, Lehren aus dem ersten Lockdown zu ziehen. Dort gab die konkrete Umsetzung viel Anlass zu Kritik. Der Gewerbeverband sagte, kleine und mittlere Betriebe würden diskriminiert, Grossverteiler privilegiert. Die Grossverteiler konnten lange alle Produkte anbieten, nicht nur lebensnotwendige. Die kleinen Läden waren geschlossen. Später mussten die Grossverteiler jene Regale abdecken, die weniger dringende Güter enthalten. Darüber ärgerten sich wiederum die Kunden, die plötzlich viele Güter nicht mehr kaufen konnten.

Neben dem Aargauer Modell macht eine zweite Variante die Runde in der Vernehmlassung. Es würde ebenfalls eine Liste geben mit Gütern des täglichen Bedarfs. Doch dürften nur diese Produkte verkauft werden, von allen Händlern. Alles andere bliebe in den Regalen und würde abgedeckt.

Mildere Massnahmen führten in Deutschland nicht zum Erfolg

Mit dem Detailhandel-Lockdown soll das öffentliche Leben weiter heruntergefahren werden. So steht es in der Erläuterung zum Aargauer Schliessungsentscheid. Die Menschen sollen möglichst daheim bleiben, möglichst wenig aus dem Haus gehen. Die Erfahrungen aus der Westschweiz würden zeigen: So lassen sich Ansteckungen verhindern.

Das ist das Ziel: Es soll überall weniger Kontakte geben, indem das öffentliche Angebot stark reduziert wird. Daher bringt es dem Detailhandel wenig, Schliessungen mit den üblichen Argumenten abwehren zu wollen: Es gebe gute Schutzkonzepte, Einkaufen sei nicht besonders gefährlich.

Ob es zum nationalen Detailhandel-Lockdown kommt, wird sich weisen. Im Aargau ist man überzeugt, dass es unvermeidlich ist. In der Erläuterung heisst es, die Erfahrungen in Basel-Stadt und Deutschland würden zeigen: «Mildere Mittel alleine – wie die Schliessung von Restaurants und Freizeitaktivitäten – führen leider nicht zum Erfolg.»