Markus Scholz/dpa-tmn
Ein Hund - ein treuer Begleiter
Donnerstag, 22.07.2021, 09:10
Ob Hund, Maus oder Fisch - Haustiere kosten Geld. Halter können einige Ausgaben von der Steuer absetzen. Aber das Finanzamt akzeptiert das nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Haustiere kosten Geld. Bestimmte Ausgaben können aber von der Steuer abgesetzt werden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern. Kommt zum Beispiel der Tierfriseur ins Haus, werden die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt. Das gilt prinzipiell für alle Leistungen von Dritten, die im Haushalt erbracht werden.
Auch ein Hundesitter, der den Hund täglich zum Gassigehen von zu Hause abholt und wieder zurückbringt, zählt inzwischen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Wenn der Hund nicht richtig gehorcht und einen Trainer benötigt, sind die Erziehungsmaßnahmen ebenfalls abziehbar, solange sie im Haushalt oder Garten des Besitzers stattfinden.
Egal ob für Hund, Maus oder Fisch: Materialkosten werden nicht anerkannt
Steuerzahler können 20 Prozent der angefallenen Kosten für die Haustiere steuerlich geltend machen. Insgesamt können laut Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes für alle haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu 4000 Euro pro Jahr eingereicht werden. Materialkosten sind aber ausgenommen. Nur Anfahrt und Arbeitszeit können geltend gemacht werden.
Wird der eigene Hund auch für die Arbeit eingesetzt, können die Kosten sogar als Werbungskosten angegeben werden. Aufwendungen für einen sogenannten Schulhund zum Beispiel können bis zu 50 Prozent bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) (Az.: VI R 15/19).
Handwerkerkosten rund ums Haustier nicht vergessen
Wer sich zum Beispiel in seinem Garten einen Teich für seine Goldfische anlegen lässt, kann den Arbeitslohn, die Maschinenkosten und die Anfahrtskosten zu 20 Prozent, bis maximal 1200 Euro, direkt von der Steuerschuld abziehen lassen. Auch das Anbringen des Katzenschutzgitters am Balkon oder die Katzenklappe an der Haustüre vom Schreiner lassen sich als Handwerkerkosten geltend machen.
Wichtig: Damit das Finanzamt die Ausgaben akzeptiert, sind unbare Bezahlung und Rechnungen notwendig. Da nur Gewerbetreibende berechtigt sind, Rechnungen zu erstellen, muss der Dienstleister, zum Beispiel fürs Hundesitting, sein Geschäft angemeldet haben. Dienste von Nachbarn oder Freunden werden nicht anerkannt.
Das könnte Sie interessieren:
So schnell kann es gehen für Armin Laschet: Wochenlang dreht sich alle Kritik um die Spitzenkandidatin der Grünen. Und plötzlich, nach einer falschen Geste und einigen falschen Sätzen, steht nicht mehr Annalena Baerbock, sondern der Kanzlerkandidat der Union im Feuer. Kommt er da wieder heraus? Laschets Fauxpas offenbart seine größte Schwäche - das unterscheidet ihn auch von Merkel
Am Samstagmorgen wird bei langsam zurückgehendem Wasserstand ersichtlich, was für ein Drama sich am Donnerstag auf der B265 bei Erftstadt abgespielt hat. Zeugen berichten FOCUS Online, dass eine drei Meter hohe Welle die Bundesstraße tsunamiartig überflutet hat. THW, Feuerwehr und Soldaten suchen mit Helis und Booten nach Opfern. Zeugen schildern Drama bei Erftstadt - Drei-Meter-Welle verschluckte die B265 - "Autofahrer standen auf den Dächern und schrien"
Geht der Klimawandel so weiter, werden katastrophale Starkregen bald deutlich häufiger vorkommen. Klimaprognosen zufolge könnten langsam ziehende Starkregen-Tiefs in Europa bis 2100 um das 14-Fache zunehmen. Extreme Niederschlagsmengen von mehr als 200 Millimeter pro Stunde würden sich häufenWeckruf für die Klimapolitik - Forscher warnen: Extreme Starkregen werden in Europa bis zu 14-mal häufiger
Top-Ökonom Mayer: Wir stehen an einem Wendepunkt unseres Geldsystems
FOCUS Online
Top-Ökonom Mayer: Wir stehen an einem Wendepunkt unseres Geldsystems
cho/DPA