Die Deutschen lieben ihr Haustier. Über die Jahre kommt bei der Haltung aber eine gute Summe zusammen – sei es für Futter, Tierarzt, Tierpension oder die Hundesteuer. Wir zeigen, was Halter steuerlich geltend machen können.
Überblick
Tierarztkosten
Hundesteuer
Tierhaftpflichtversicherung
Berufliche Tierhaltung – Assistenzhund
Hundefriseur und Hundebetreuung
Hundesitter
Ob Katze, Hund, Kleinsäuger, Vogel oder Fisch – in vielen deutschen Haushalten leben Haustiere. Sie haben eines gemeinsam: Sie kosten Geld. Bestimmte Kosten, die mit der Tierhaltung verbunden sind, lassen sich jedoch steuerlich geltend machen.
Tierarztkosten
Die Kosten für den Tierarzt lassen sich in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Das gilt für regelmäßige und auch verpflichtende Impfungen wie auch für außerplanmäßige Operationen oder den Zeckenschutz – wie zum Beispiel bei Hunden, Katzen oder Pferden.
Anders verhält es sich mit Hunden, die aus beruflichen Gründen gehalten werden oder für Gebrauchshunde. So können zum Beispiel die Tierarztkosten für Therapiehunde, Blindenhunde oder Polizeihunde als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden.
Hundesteuer
Ebenfalls nicht absetzbar ist die Hundesteuer. Diese wird von den Kommunen erhoben und unterscheidet sich zum Teil erheblich. Während manch Hundehalter nur wenige Euro pro Monat zahlen muss, fällt andernorts auch mal ein dreistelliger Betrag pro Hund und Monat an. Auch bekannt als sogenannte Luxussteuer zählt die Hundesteuer zu den rein privaten Lebenshaltungskosten.
Tierhaftpflichtversicherung
Die Kosten für eine Tierhaftpflichtversicherung, wie sie zum Beispiel Hundehalter abschließen müssen, können als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden. Sie gilt als private Versicherung analog der privaten Haftpflichtversicherung. Eine Krankenversicherung für das Haustier kann wiederum nicht steuerlich geltend gemacht werden – außer auch hier, es handelt sich um einen Assistenz- oder einen Diensthund.
Wie teuer sind Haustiere?
Bei einer Lebenserwartung in 16 bis 20 Jahren geben Katzenbesitzer insgesamt rund 11.450 Euro aus. Hunde haben je nach Rasse und Größe eine unterschiedliche Lebenserwartung. Sie werden im Durchschnitt etwa 14 Jahre alt. Je nach Größe kostet das Tier über das gesamte Leben inklusive Anschaffung zwischen 12.000 und 17.000 Euro. Goldhamster hingegen sind verhältnismäßig günstig, werden aber auch nicht besonders alt. Bei einer Lebensdauer von zwei bis drei Jahren müssen Besitzer mit 800 Euro rechnen. Wer Meerschweinchen oder Kaninchen hält, gibt für jeweils zwei Tiere insgesamt rund 7.000 Euro aus. Vögel können je nach Art etwa 15 Jahre alt werden. Sie brauchen Gesellschaft. Am besten ist, sich zwei Tiere einer Art anzuschaffen. Die jährlichen Kosten liegen zwischen 50 und 100 Euro.
Berufliche Tierhaltung – Assistenzhund
Ein Diensthund kann als Arbeitsmittel angesehen werden und der Besitzer kann somit die Kosten für die Pflege des Hundes von der Steuer absetzen. Das heißt, Futter, Leine, Hundegeschirr und Tierarzt gelten als Werbungskosten.
Diensthunde werden in der Regel in den eigenen Reihen ausgebildet. Anders sieht es bei Assistenzhunden oder Blindenhunden aus. Ihre Ausbildung kann in die Tausende gehen und muss im Fall von Assistenzhunden oftmals von den neuen Besitzern getragen werden. Bei Blindenhunden übernehmen zumeist die Krankenkassen die Kosten der Anschaffung. Die täglichen Ausgaben lassen sich beim Finanzamt anrechnen, wenn der Hund ärztlich verordnet wurde.
Hundefriseur und Hundebetreuung
Nicht jeder Hund muss zwingend zum Hundefriseur. Da stellt sich die Frage, ob die Kosten für Waschen, Schneiden, Legen auch auf der Steuererklärung angegeben werden können. Ja, lautet die Antwort – und zwar als haushaltsnahe Dienstleistung. Mit einer Einschränkung: Das Frisieren muss in den eigenen vier Wänden und nicht im Hundesalon erfolgen.
Das gleiche gilt für die Betreuung eines Hundes: Sie gilt steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung, wenn die Betreuung im Haushalt – also zu Hause – erfolgt. Die Unterbringung des Vierbeiners in einer Hundepension oder einer Hundetagesstätte kann nicht abgesetzt werden.
Gassigehen durch Hundesitter
Bisher akzeptierten die Finanzämter lediglich Kosten für die Fütterung, Fellpflege oder Betreuung, wenn diese innerhalb der Wohnung oder im Haus des Tierbesitzers erfolgten. Am 25. September 2017 erklärte jedoch der Bundesfinanzhof das Gassigehen zur haushaltsnahen Dienstleistung (Az.: VI B 25/17). Das bedeutet: Wer seinen Hund von einem Tierbetreuer ausführen lässt, kann die Kosten auch als solche in der Steuererklärung angeben.
Entscheidend dabei ist, ob die Leistungen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung stehen. Darunter fallen auch regelmäßig anfallende hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die üblicherweise vom Steuerzahler selbst oder anderen Haushaltsmitgliedern übernommen werden. Dies trifft auch auf das Ausführen des Hundes zu, so der Bundesfinanzhof.
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Eine kleine Einschränkung gibt es jedoch auch hier: Der Hundesitter muss den Vierbeiner aus dem Haushalt abholen und im Anschluss dort auch wieder abliefern.
Verwendete Quellen:
Nachrichtenagentur dpa
Bund der Steuerzahler
Bundesfinanzhof
Bundesministerium für Finanzen
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