Tierschutzombudsstelle Wien: Versuchstiere sind in Österreich nicht ausreichend geschützt
Nach Freispruch im Mäuse-Fall: Aktuelles Gutachten zeigt gravierende Mängel bei Strafbarkeit von zuständigen Personen
Wien (OTS/RK)
- Die am Montag mit einem Freispruch geendete Verhandlung am Straflandesgericht gegen die Tierpflegerin, in deren Obhut am Zentrum für Biomedizinische Forschung der MedUni Wien mehr als hundert Mäuse verendet sind, hat skandalöse Zustände im Umgang mit den Versuchstieren offenbart. Ein aktuelles Gutachten der Tierschutzombudsstelle Wien zeigt nun, dass eklatante Defizite im Tierversuchsgesetz solche Zustände tolerieren. „Die Tiere, die zu Versuchen eingesetzt werden, werden vom Gesetzgeber offenbar als Tiere zweiter Klasse angesehen“, klagt die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy. „Der aktuelle Fall illustriert den ganzen Irrsinn der gesetzlichen Bestimmungen für Versuchstiere: Tierquälerei, so bestätigt es auch das Gutachten, kann auch bei der Aufzucht und Betreuung der Versuchstiere völlig ungestraft passieren.“
Das aktuelle Gutachten von Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M., das im Auftrag der Wiener Tierschutzombudsstelle erstellt wurde, zeigt teils gravierende Mängel bei den Sanktionsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Tierversuchen auf. So können nur bestimmte Personen bzw. Organe für Übertretungen des Tierversuchsgesetzes mit Strafe belangt werden. Für TierpflegerInnen, die für die Zucht und Betreuung der Versuchstiere verantwortlich sind, gibt es zum Beispiel keine Strafandrohungen, wenn diese die Pflege und Obsorge der Tiere vernachlässigen. „Eine Bestimmung, die dem so wichtigen § 5 Tierschutzgesetz entspricht, der es verbietet, Tieren ungerechtfertigt Leiden, Schmerzen oder Schäden zuzufügen bzw. sie in schwere Angst zu versetzen, fehlt im Tierversuchsgesetz völlig“, konstatiert Persy.
Tierquälerei bleibt ungestraft
Da die Schwelle zum gerichtlichen Strafrecht und zum dortigen Verbot der schweren Tierquälerei (§ 222 Strafgesetzbuch) sehr hoch ist und überdies vorsätzliches Verhalten erfordert, ist es möglich, dass viele Fälle von eigentlicher Tierquälerei unbestraft bleiben. Im aktuellen Fall hat die Tierpflegerin nach der Einstellung des Verfahrens vor dem Straflandesgericht mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen. „Wenn dieselbe – oder jede andere Person – Mäuse privat als Heimtier halten und diese so vernachlässigen würde, dass die Tiere verhungern oder verdursten, dann würden dieser Person nach dem Tierschutzgesetz empfindliche Strafen drohen! Doch sobald die gleichen Tiere als Versuchstiere genutzt werden, schaut die Realität anders aus“, so Persy. „Wie kann das sein?“
Gesetzliche Überarbeitung und weitere Schritte gegen Verantwortliche notwendig
Die Tierschutzombudsstelle Wien lehnt diese Ungleichbehandlung nicht nur ab, sondern weist darauf hin, dass diese auch rechtlich unzulässig ist. Denn: Eine sachliche Rechtfertigung dafür gibt es nicht. Persy: „Wir fordern daher den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, diesen gesetzlichen Missstand ehestmöglich zu beseitigen und das Tierversuchsgesetz entsprechend zu ändern.“
Im konkreten Fall der einhundert Mäuse bleibt die strafrechtliche Verantwortung für den Tod der Tiere durch den Freispruch der Pflegerin vorerst auf der Strecke. Aus den Schilderungen der Angeklagten vor dem Straflandesgericht sind erhebliche Mängel in der Organisation und Kontrolle der Aufzucht und Betreuung der Versuchstiere deutlich geworden. „Dieses tragische Beispiel zeigt, dass es sich hier auch um ein strukturelles Problem handelt und Versäumnisse der leitenden Personen solche Situationen überhaupt erst ermöglichen“, so Persy. „Wichtig ist es daher nun, gegen die eigentlichen Verantwortlichen ebenfalls rechtliche Schritte zu prüfen, damit der Tod der Tiere nicht ungesühnt bleibt und in dieser konkreten Einrichtung weiteres Leid verhindert werden kann.“
Die Tierschutzombudsstelle Wien (TOW) setzt sich für ein harmonisches und respektvolles Miteinander von Mensch und Tier in der Großstadt ein. Sie fördert die Interessen des Tierschutzes und vertritt diese auch in Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren. Die Tierschutzombudsstelle agiert unabhängig und weisungsungebunden.
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