Das wissenschaftliche Positionspapier der DFG wurde bereits am 27.7. 2021 per PM der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, und ich habe es direkt am nächsten Tag an den für mich zuständigen Schulträger (Kreis Neuwied) gemailt, als Original (Mailanhang) sowie in der Mail zusammengefasst und kommentiert. Der Kreis antwortete mir am 30.7., und inzwischen fand auch am 5.8. eine Kreisausschusssitzung statt.(ernüchterndes) Ergebnis:Mobile Luftreinigungsgeräte gibt es nach wie vor nur für schlecht zu belüftende Klassenräume (Kategorie 2). Dafür will der Kreis für alle Klassenräume CO2-Ampeln anschaffen, damit jeder weiß, wann es Zeit zum Lüften ist. Kostenpunkt: um die 70 Euro pro Stück, es werden ca. 800 bis 1100 Geräte benötigt.Allerdings ist die Co-Finanzierung noch nicht gesichert, es muss noch die Ausschreibung stattfinden und bei der hohen Nachfrage ist unklar, ob die dann noch pünktlich bis zum Schulstart kommen. In RLP haben wir noch drei Wochen Ferien. Der Experte, den sie sich handverlesen in die Videokonferenz eingeladen hatten, Prof. Exner aus Bonn (em.), hat das alles schon original genau so unverändert Anfang Dezember 2020 von sich gegeben.Dass das Positionspapier der DFG bei meinem Schulträger keinerlei Berücksichtigung fand, versteht sich da fast schon von selbst, obwohl es unserem Landrat äußerst wichtig ist, seine Entscheidungen auf eine fundierte wissenschaftliche Basis zu stellen, um endlich mal aus der emotionalen Diskussion rauszukommen. Was er für fundiert hält, weicht ganz offensichtlich davon ab, was ich darunter verstehe.Wer mag, kann sich meine Mail vom 28.7., der schon einige vorangegangen waren, und, ganz unten, die Antwort vom Kreis vom 30.7. zu Gemüte führen. Bei den darin genannten höheren Ebenen habe ich auch nachgefragt, bekam entweder keine Antwort oder in der Form, dass von der DFG da natürlich nichts eingeflossen ist...
Beginn meiner Mail vom 28.7. an den Kreis Neuwied:
Sehr geehrter Herr Hallerbach,sehr geehrter Herr Mahlert,sehr geehrter Herr David,
leider habe ich auf mein Anliegen vom 15.7. 2021 bislang keine Rückmeldung erhalten, von automatischen „Lesebestätigungen“ einmal abgesehen, die mir immerhin zeigen, dass meine Mail nebst Brief als Anhang bei Ihnen eingegangen ist. Das war vor mittlerweile nahezu zwei Wochen.Daher leite ich den Vorgang hiermit erneut an Sie weiter, mit der mir sehr bedeutsam erscheinenden Ergänzung der ganz aktuellen DFG-Pressemitteilung Nr. 34 vom gestrigen 27.7. 2021, abzurufen unter:https://www.dfg.de/service/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung_nr_34/Außerdem hänge ich dieser Mail das der PM zugehörige wissenschaftliche Positionspapier der DFG zum Thema:„Coronavirus-Pandemie: Wie lassen sich Infektionen durch Aerosole verhindern?“,an (dritter Anhang), abzurufen unter:https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/corona_infos/positionspapier_aerosole.pdfHerr David schrieb in seiner Mail vom 12.7. 2021 stellvertretend für den Kreis Neuwied in seiner Funktion als Schulträger:„Der Einsatz von Luftreinigungsgeräten wird weiterhin sehr kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert. Unbestritten ist, dass Luftreinigungsgeräte in den Räumen, die nicht ausreichend über Fenster gelüftet werden können, unterstützend wirken können. Räume, die diese Voraussetzung erfüllen, haben wir mit entsprechenden Geräten ausgestattet.Neben der ausreichenden Lüftung der Räume werden flankierende Maßnahmen, wie bspw. regelmäßige Testungen von Schülern und Lehrern, Hygienekonzepte, Maskenpflicht, AHA – Regeln usw. an den Schulen konsequent durchgeführt. Als Schulträger unterstützen wir die Schulen hierbei.“Diese Ihre Behauptung(en) konnte ich nicht unkommentiert stehenlassen und hatte sie zum Anlass genommen, in meinem – bislang unbeantworteten – Brief vom 15.7. 2021 analytisch aufzuzeigen, wie wenig von dem Maßnahmenkatalog, den Sie in deser kurzen Mail plakativ aufführen, im Schulalltag übrigbleiben.Als Diskussionsgrundlage in Ergänzung meines o.g.Schreibens stelle ich Ihnen im Folgenden die mir am relevantesten erscheinenden Auszüge aus dem DFG-Positionspapier zusammen, damit Sie nicht die gesamten sieben Seiten lesen müssen – was ich dessen ungeachtet sehr empfehle.Die DFG differenziert zwischen direkten und indirekten Infektionen, die genaue Definition finden Sie dort auf Seite 2.„Die direkte Infektion ist aufgrund der hohen Virenlast bereits möglich, wenn Menschen wenige Minuten miteinander über geringe Abstände interagieren (Unterhaltung) oder beisammen sind (benachbarte Arbeitsplätze in ... Schulen ...).“Schulen werden als potentiell betroffene Orte namentlich genannt.Fakt ist: Der Mindestabstand von 1,5m zur Verhinderung einer direkten Ansteckung wurde seit Wiederaufnahme von Szenario A (voller Präsenzunterricht) vollkommen fallengelassen.„Innerhalb geschlossener Räume kann es sowohl zu direkten als auch zu indirekten Infektionen kommen. Daher sind in Innenräumen umfassende Schutzvorkehrungen erforderlich, um die Menschen vor Infektionen zu schützen.“Fakt ist: Diese umfassenden Schutzvorkehrungen waren in unserem Schulalltag vor den Sommerferien in keinster Weise erkennbar, und nach allem, was ich zu diesem Thema in diversen Medien lese, Ihre (bisherige) Rückmeldung mit eingeschlossen, ist nicht abzusehen, dass sich nach den Sommerferien daran grundlegend etwas ändern wird.„In Innenräumen: Direkte und indirekte Infektion über Aerosole verhindern... Das große Infektionsrisiko in Innenräumen hängt damit zusammen, dass hier sowohl direkte als auch indirekte Infektionen stattfinden. Direkte Infektionen werden begünstigt, wenn Menschen über kurze Distanz längere Zeit miteinander sprechen, ohne sich zu bewegen (z. B. ... Gespräche mit Tischnachbarn in Büro oder Schule, ...).Indirekte Infektionen erfolgen, wenn Menschen über lange Zeit in einem Raum verweilen (z. B. Schule, ...) und bei mangelndem Luftaustausch eine hohe Virenbelastung in der Raumluft vorhanden ist.“Auch hier wieder namentliche Nennung der Schulen.„Zusätzlich muss beachtet werden, dass in schlecht belüfteten Innenräumen auch ohne direkte Begegnung eine Ansteckung stattfinden kann, wenn sich zuvor eine infektiöse Person länger darin aufgehalten hat. Daher kann es während der COVID-19-Pandemie in Innenräumen zu „Clusterinfektionen“ bzw. „Superspreading Events“ kommen, wie in ... Schulen ...“Erneut namentliche Nennung der Schulen.„Hinweise zur Verringerung der Infektionsgefahr durch Aerosole in Innenräumen:Die indirekte Infektionsgefahr kann in Innenräumen minimiert werden, indem sich Personen dort nur kurz aufhalten, die Konzentration infektiöser Aerosole durch starken Luftwechsel möglichst gering gehalten wird oder durch das Tragen partikelfilternder Masken.“Fakt ist: Schüler sitzen im vollen Präsenzunterricht ohne Sicherheitsabstand mindestens 45 Minuten, bei einer Doppelstunde 90 Minuten dicht nebeneinander, das ist in epidemiologischem Sinne nicht kurz. Das Tragen von Masken (wobei die OP-Masken noch nicht mal partikelfilternd ist) wurde vor den Sommerferien im Unterricht ganz abgeschafft.Die DFG schreibt jedoch selbst, das fest sitzende, partikelfilternde Masken, wie z.B. FFP2, für die gesamte Unterrichtsdauer unzumutbar wären und Ausnahmesituationen vorbehalten bleiben sollten.Zum Thema „Lüften“:„Ein starker Luftwechsel kann durch Fensterlüftung, fest installierte raumlufttechnische Anlagen oder mobile Raumluftreiniger erfolgen.Ein schneller Luftaustausch durch Fensterlüftung erfordert regelmäßiges Querlüften (6-mal pro Stunde, Durchzug durch Öffnen von Fenstern auf gegenüberliegenden Raumseiten, ggf. auch in benachbarten Räumen) oder ebenso häufiges Stoßlüften (durch vollständiges Öffnen aller vorhandenen Fenster in dem genutzten Raum). Durch einen Ventilator im Fenster kann das indirekte Infektionsrisiko weiter reduziert werden.Fest installierte raumlufttechnische Anlagen sollten bei maximalem Volumenstrom mit 100 Prozent Außenluft (keine Umluft) betrieben werden.Sind diese Maßnahmen technisch nicht möglich (keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden, zu wenig Fenster, die geöffnet werden können), physikalisch nicht wirksam (kein Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen, kein ausreichender Wind vor den Fenstern), nicht praktikabel (Unterbrechung von Arbeitsabläufen) oder nicht zumutbar (zu kalt, Zugluft, zu laute Außengeräusche), ist eine Reduktion der Virenlast mit leistungsstarken mobilen Raumluftreinigern möglich.Im Gegensatz zu fest installierten raumlufttechnischen Anlagen können hochwertige, leistungsstarke mobile Luftreiniger kurzfristig installiert werden.Da die Fensterlüftung, raumlufttechnische Anlagen und mobile Raumluftreiniger nur vor der indirekten Infektion schützen, aber keinen Schutz vor direkten Infektionen bieten, stellen sie keinen Ersatz für Masken jeglicher Art dar.Aber in Kombination mit Maßnahmen, die vor direkten Infektionen schützen, wie Abstand, gute Mund-Nasen-Bedeckungen oder transparente Schutzwände ist ein umfassender Infektionsschutz in Innenräumen möglich.“Anmerkung: Die DFG definiert noch sehr genau das Tragen von Masken sowie die Leistung mobiler Raumluftreiniger und führt Quellen an, das wurde hier vereinfacht, kann aber bei Bedarf im Positionspapier nachgelesen werden.Abschließend zieht die DFG folgendes„Fazit:1) Zur generellen Vermeidung des Kontaktes mit infektiösen Aerosolen die Aufenthaltsdauer in Innenräumen so kurz wie möglich halten und bei Zusammenkünften mehrerer Personen der Risikoeinstufung durch das Robert Koch-Institut folgen2) Durch häufiges Stoß- oder Querlüften möglichst Bedingungen wie im Freien schaffen.3) Raumlufttechnische Anlagen bei maximalem Volumenstrom mit möglichst 100 Prozent Außenluft betreiben.4) Wo häufiges Stoß- und Querlüften nicht möglich oder physikalisch nicht effizient ist, nicht umgesetzt wird oder unzumutbar ist und keine fest installierten raumlufttechnischen Anlagen zur Verfügung stehen, leistungsstarke mobile Raumluftreiniger mit geeigneten Filtern einsetzen.5) Zur Vermeidung direkter Infektionen zusätzlich zu den Punkten 1) bis 4) Abstände wahren, wirksame Masken tragen oder transparente Schutzwände nutzen, wenn Abstände oder Masken nicht möglich oder unzumutbar sind.Anmerkung: 6) und 7) wurden hier wegen Irrelevanz für die Schulen ausgelassen.Mein Fazit:zu 1): An Schulen lässt sich die Aufenthaltsdauer in Innnenräumen nicht reduzieren, wenn man in der Gemeinschaft Präsenzunterricht abhalten möchte, und das ist ureigenes Ziel von Schule.zu 2): nett gemeinter Vorschlag, „Bedingungen wie im Freien“, aber in der Realität starken Restriktionen unterworfen, siehe dazu 4)zu 3): Raumlufttechnische Anlagen sind an unserer Schule derzeit nicht vorhanden und dürften auch „perspektivisch“ Utopie bleiben.zu 4): Selbst wenn häufiges Stoß- und Querlüften technisch möglich ist, stößt es je nach Witterung immer wieder an seine physikalischen Grenzen (wie ich bereits in meinem Brief vom 15.7. schrieb), und dürfte bei der von der DFG geforderten Häufigkeit von 6 Mal pro Stunde im Winter unzumutbar sein sowie den laufenden Unterricht zu sehr stören.Aufgrund dieser ungünstigen Voraussetzungen unter 4) werden alle Klassenräume zu solchen, die sich (nicht, wie bisher, rein auf die technischen Möglichkeiten beschränkt) „schlecht“ lüften lassen, nämlich im physikalischen Sinne, sowie bezogen auf Zumutbarkeit und praktische Umsetzbarkeit im Arbeitsablauf. Daher müssten konsequentweise alle Klassenzimmer mit leistungsstarken mobilen Raumluftreinigern ausgestattet werden.zu 5): Mindestabstände von 1,5m werden in Szenario A, also dem generell angestrebten und vor den Sommerferien wochenlang durchgeführten vollen Präsenzunterricht nicht eingehalten, die Maskenpflicht im Unterricht wurde abgeschafft und transparente Schutzwände kamen an unserer Schule ebenfalls noch nie zum Einsatz.Nach den Sommerferien ist weiterhin voller Präsenzunterricht das Ziel, an welchem laut Beschluss der KMK so lange wie irgend möglich festgehalten werden soll, wobei hier in RLP das zweimalige Testen aller Schüler pro Woche, so die bisher unverändert gültige Ankündigung unserer Bildungsministerin, nach zwei Wochen eingestellt und nur noch „anlassbezogen“ durchgeführt werden soll.Abschließend noch einmal zur Erinnerung die Mail des Kreises in seiner Funktion als Schulträger vom 12.7. 2021:Der Einsatz von Luftreinigungsgeräten wird weiterhin sehr kontrovers in der Öffentlichkeit diskutiert. Unbestritten ist, dass Luftreinigungsgeräte in den Räumen, die nicht ausreichend über Fenster gelüftet werden können, unterstützend wirken können. Räume, die diese Voraussetzung erfüllen, haben wir mit entsprechenden Geräten ausgestattet.Neben der ausreichenden Lüftung der Räume werden flankierende Maßnahmen, wie bspw. regelmäßige Testungen von Schülern und Lehrern, Hygienekonzepte, Maskenpflicht, AHA – Regeln usw. an den Schulen konsequent durchgeführt. Als Schulträger unterstützen wir die Schulen hierbei.Nach allem, was ich in meinem Brief vom 15.7. 2021 und nun ergänzend in dieser Mail, gestützt auf das aktuelle Positionspapier der DFG, erläutert habe, sagen Sie mir bitte:Was kommt von dem, was Sie in Ihrer Mail (s.o.) an Schutzmaßnahmen, Aktivitäten und Unterstützung der Schulen aufgeführt haben, in der Praxis tatsächlich zum Einsatz?Könnte das Positionspapier der DFG mit meinen Kommentaren dazu Sie ggf. zum Umdenken bewegen, insbesondere, was den (flächendeckenden) Einsatz leistungsstarker mobiler Raumluftreiniger, gern aber zusätzlich auch transparenter Schutzwände (nicht zu vergessen mit Umlaufkante!) – selbstverständlich rein in Ergänzung anderer Maßnahmen – an den Schulen in Ihrer Trägerschaft betrifft?Ich hoffe, hiermit eine solide weitere Diskussionsgrundlage geliefert zu haben und verbleibe in Erwartung Ihrer neuerlichen Rückmeldung / Stellungnahme
mit bestem Dank im Voraus undfreundlichen Grüßen,
Dr. Silke Vogt
Mail vom Kreis Neuwied vom 30.7.:
Sehr geehrte Frau Dr. Vogt,
ich bitte Sie um Verständnis, dass wir auf Ihre sehr umfangreichen Ausführungen vom 15. und 28.07.2021 nicht umgehend antworten konnten. Neben dem normalen Alltagsgeschäft, binden die Vorbereitungen zur Sommerschule und die Flutkatastrophe an der Ahr bei uns große personelle Kapazitäten, so dass wir unsere Aufgabenerledigung priorisieren müssen. Ich bitte dies aus vorgenannten Gründen zu entschuldigen.Die Corona-Pandemie hat in den letzten Monaten zu deutlichen Einschränkungen des Schulbetriebes geführt. Daher wird die Frage, wie die Ansteckungsgefahr in den Schulen minimiert werden kann, sehr kontrovers diskutiert. Die Kreisverwaltung Neuwied steht dazu im regelmäßigem Austausch mit führenden Fachkräften des Themenbereiches und verfolgt intensiv die dynamische Entwicklung der wissenschaftlichen Diskussion. Aufbauend auf diesen Entwicklungen werden Lüftungs- und Hygienekonzepte stetig aktualisiert und entsprechend der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.Wir gehen davon aus, dass die Ausführungen des DFG auf der Fachebene einfließen bzw. eingeflossen sind und insoweit Berücksichtigung bei den Empfehlungen der Bildungsministerien des Bundes und der Länder sowie den Ausführungen der Spitzenverbände (z.B. Landkreistag) und der fachkompetenten Institutionen, wie bspw. dem Umweltbundesamt oder DGUV, gefunden haben. Da wir auf der Grundlage dieser Empfehlungen unsere Entscheidungen treffen, verbleiben wir bei unserer Stellungnahme vom 12.07.2021.Mit freundlichen Grüßeni.A.Rüdiger David