Ganz so viel war es dann doch nicht: Wie viel Geld in dem Umschlag lag, gibt die Polizei nicht bekannt. Jeder, der sich als Eigentümer ausgibt, muss korrekte Angaben zur Summe und zur Stückelung machen.
Foto: Federico Gambarini /dpa
von Catrin Dederichs
24. Juni 2021, 18:00 Uhr
2 Minuten
Samstagmorgen in Grünwinkel: Mitten auf dem Parkplatz eines Discounters liegt ein Umschlag. Gefüllt ist er mit mehreren Hundert Euro. Ein 68-jähriger Mann hebt ihn auf und liefert ihn samt Inhalt bei der Polizei ab.
Ein ehrlicher Finder. Hätte der Mann den Fund allerdings weder angezeigt noch abgegeben, hätte er sich wegen „Fundunterschlagung“ strafbar gemacht. Das gilt für Waren ab einem Wert von über zehn Euro. Es drohen eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu drei Jahren.
Denn verlorengegangene Sachen gehören noch immer dem rechtmäßigen Eigentümer, wie Sven Brunner von der Pressestelle der Polizei informiert.
Der Finder hätte das Geld jedoch nicht bei der Polizei oder im Fundbüro abgeben müssen. Das erklärt Christina Schmitt vom Karlsruher Ordnungsamt. Er hätte den Fund auch lediglich anzeigen und das Geld bei sich aufbewahren können.
Eigentümer kann sich innerhalb von sechs Monaten melden
In solch eine Fundanzeige gehören Angaben zum Fundort, zur Zeit, zur Stückelung der Scheine und Münzen sowie zum Gesamtbetrag.
Vom Zeitpunkt der Anzeige an hat der Eigentümer des Umschlags sechs Monate Zeit, sich zu melden. Macht er das nicht und weiß nach einem halben Jahr noch immer niemand, wem das Geld gehört, wird der 68-Jährige um einige Hundert Euro reicher.
Weder Gebiss noch Schlauchboot abgegeben
Versteigerung wegen Corona ausgefallen: Fahrradgarage des Baden-Badener Fundbüros überfüllt
Laut Schmitt geht das Fundgeld in diesem Fall in das Eigentum des Finders über. Es sei denn, er nimmt es nicht an. Dann würde es in die Gemeindekasse des Fundorts fließen.
Anspruch auf Finderlohn
Falls sich der Eigentümer doch meldet, geht der 68-Jährige trotzdem nicht leer aus. Denn er hat einen Anspruch auf Finderlohn. Für die Berechnung kommt es darauf an, wie viel Geld im Kuvert liegt.
Sind es bis zu 500 Euro, stehen dem Finder fünf Prozent zu, also maximal 25 Euro. Ist es mehr Geld, sind es wiederum 25 Euro plus drei Prozent des Mehrwerts.
Ein weniger ehrlicher Finder als der Mann aus Daxlanden verspielt sein Recht auf Finderlohn. Nach Aussage von Christina Schmitt passiert das dann, wenn ein Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
Schildkröte, Hundefutter und Nummernschilder: Vom Suchen und Finden
Was bei den Fundbüros zwischen Weingarten und Walzbachtal abgegeben wird
Dass jemand in Karlsruhe reines Bargeld abgibt, ist laut Christina Schmitt „eher selten“. Mit Geld gefüllte Portemonnaies seien dagegen „sehr häufig“.
Der höchste Geldbetrag, der jemals als Fundsache im Karlsruher Fundbüro ankam, stammt aus dem Jahr 2018. In Summe waren das 18.600 Euro.
Service
Der Umschlag ist laut Polizei persönlich gekennzeichnet. Wer Angaben dazu und zugleich zum konkreten Inhalt machen kann, wird gebeten, sich beim Polizeiposten Grünwinkel/Daxlanden zu melden. Telefon (07 21) 57 64 03.
Karlsruhe Justiz Polizei