Illegale Welpenimporte - das grausame Geschäft mit Tierbabys
Karlsruhe/Stuttgart/Hausach (pm/lk) - Der illegale Import und Handel mit viel zu jungen und oftmals kranken Tieren aus Osteuropa floriert ungebremst weiter. Die „Hundemafia“ hat, selbst wenn sie zufällig erwischt wird, kaum mit Strafen zu rechnen. So durfte auch kürzlich wieder ein illegaler Transport von Polen nach Spanien, trotz gefälschter Papiere, seine Fahrt fortsetzen.
Lisa Kaiser
Foto: Symbolbild/Pixabay
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7. September 2020
Welpen aus der Slowakei
Auf der Autobahn A8 hat der Zoll am 23. August bei Fahrzeugkontrollen im Bereich Dornstadt (Alb-Donau-Kreis) einen Transport mit Welpen aus der Slowakei gestoppt. Der Kleintransporter war bis unter das Dach mit Käfigen vollgestopft und mit fast 100 Hundewelpen und drei Katzenbabys auf dem Weg nach Spanien. Viele der Hundekinder waren noch viel zu klein und die Begleitpapiere offensichtlich gefälscht. Trotzdem wurden nur 27 offensichtlich kranke bzw. zu junge Hunde und die drei Katzen zur unmittelbaren Versorgung und Pflege in ein Tierheim gebracht. Die anderen Tiere mussten ihre Horrorreise fortsetzen.
Kriminell und lebensverachtend
Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, hat hierfür keinerlei Verständnis: "Wir kennen diese kriminellen und lebensverachtenden Machenschaften der skrupellosen Hundevermehrer und ihr lukratives Geschäftsmodell doch inzwischen nur zu gut. Vorwiegend in Osteuropa müssen tausende Hündinnen unter erbärmlichsten Umständen als Gebärmaschinen ständig neue Welpen für den westeuropäischen Markt produzieren. Die Welpen werden aus Profitgier viel zu jung von ihren Müttern und Geschwistern getrennt, immungeschwächt und meistens auch krank über ganz Europa an Zwischenhändler verteilt und dann über Kleinanzeigen und Internet zu Schnäppchenpreisen angeboten. Die erforderlichen Transportpapiere sind häufig gefälscht. Die minimalsten Tierschutzvorgaben werden vorsätzlich ignoriert. Oft sind die kriminellen Händler bereits aktenkundig und setzen ihr lukratives Geschäft mit dem Leid der Tiere trotzdem ungehindert fort."
Nur sporadische Kontrollen
Innerhalb der EU finden offizielle Fahrzeugkontrollen nur sporadisch statt. Der weitaus größte Teil der Welpenimporte fällt folglich durch das Raster der Bundespolizei und des Zolls. Werden illegale Hundeimporte zufällig doch gestoppt, müssen die Transporteure maximal mit einem Bußgeldverfahren wegen der Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht und Tierseuchenrecht rechnen. Meist dürfen sie sogar, gegen Zahlung einer geringen Sicherheitsleistung, mit dem Großteil der Tiere einfach weiterfahren.
Ähnlicher Fall bei Karlsruhe
So konnte in einem fast identischen Fall ein slowakischer Kleintransporter mit mehr als 160 Welpen nach einer Zufallskontrolle bei Karlsruhe seinen Weg nach Spanien ungehindert fortsetzen. Lediglich 13 der kränksten Tiere wurden ins örtliche Tierheim gebracht. Damals starben zwei der 13 Welpen im Tierheim trotz sofortiger tierärztlicher Versorgung. Auch die bei Ulm eingezogenen Welpen waren deutlich sichtbar erkrankt und litten unter Durchfall und Parasiten. Eine Erkrankung solcher Tiere mit teilweise auch für Menschen gefährlichen Erregern (wie Tollwut, Giardiasis oder Leptospirose) bzw. der für Hunde hochansteckende Parvovirose kann bei lediglich schnellen, optischen Kontrollen vor der Weiterfahrt nicht ausgeschlossen werden.
Erkrankungen breiten sich aus
Erfahrungen zeigen, dass solche Erkrankungen sich schnell ausbreiten. Erst Recht, wenn Tiere ohne Belüftung in einem Transporter eng zusammengepfercht sind. Gerade die hochinfektiöse Parvovirose wird den viel zu jungen und ungeimpften Welpen schnell zum tödlichen Verhängnis und kann ganze Bestände infizieren. Zu den Symptomen der Viruserkrankung gehören unter anderem Durchfall, Erbrechen und Dehydrierung. Der Körper der Tiere wird dadurch so geschwächt, dass die Kleinen oft keine Chance haben zu überleben.
Stellenwert Tierschutz
Jetzt kann man natürlich die Schuld allein bei denen suchen, die niedliche Hundewelpen möglichst schnell und günstig kaufen wollen. Und das ganz ohne sich im Vorfeld ernsthafte Gedanken darüber zu machen, welches Leid sie damit eventuell mit unterstützen und sogar verursachen. Stefan Hitzler sieht aber auch noch eine andere Seite: "Für mich stellt sich immer öfter die Frage, welchen Stellenwert der Tierschutz in unserem Rechtssystem eigentlich hat? Wie kann es sein, dass Tierhändler ihr illegales Geschäft seit Jahren ungehindert weiter fortsetzen können, ohne mit vermehrten und gezielten Kontrollen oder empfindlichen Strafen rechnen zu müssen? Und wieso ist es nicht möglich, den anonymen Internethandel mit lebenden Tieren und das damit verbundene Leid der „Massenware Tier“ endlich strenger zu reglementieren oder besser ganz zu unterbinden?"
Tierschützer fordern härtere Strafen
Aktuell ist zu beobachten, dass Importwelpen unter Vorspiegelung einer tiergerechten Hausaufzucht zu Preisen seriöser, einheimischer Züchter über die einschlägigen Portale verkauft werden. Umfangreiche Ermittlungen zu solchen Fällen laufen dazu momentan in Mittelbaden beim Polizeipräsidium Offenburg. Wer plant, sich einen Hund zuzulegen sollte sich im Vorfeld unbedingt gut informieren und keinesfalls auf unseriöse Anzeigen in Wochenblättern oder Internet reagieren. Die regionalen Tierheime sind kompetente Ansprechpartner und beraten gerne.
Gesetzliche Grundlagen des Amts für Veterinärwesen
Im Inland steht hierbei insbesondere der § 2 Abs. 4 der Tierschutzhundeverordnung im Vordergrund, wonach Welpen frühestens nach der 8. Lebenswoche von der Hündin getrennt werden dürfen. Züchter mit drei oder mehr fortpflanzungsfähigen Hündinnen oder drei oder mehr Würfen pro Jahr benötigen darüberhinaus eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Der Erlaubnisvorbehalt gilt ebenso für den gewerbsmäßigen Handel mit Hunden nach § 11 Tierschutzgesetz. Notwendige Informationen zum Tier werden von den praktischen TierärztInnen in den EU-Heimtierausweis eingetragen.
Besondere Vorschriften in der EU
Beim Verbringen von Hunden innerhalb der Europäischen Union ist insbesondere das Tiergesundheitsrecht zu beachten. Hiernach dürfen Welpen nur mit einer gültigen Tollwutimpfung, die frühestens nach Ablauf der 12. Lebenswoche und mindestens 21 Tage vor dem Verbringen erfolgen muss, verbracht werden. Gleichzeitig ist eine Kennzeichnung des Hundes mittels Chip vorzunehmen. Somit müssten diese Welpen zum Zeitpunkt des Verbringens mindestens 15 Wochen alt sein. Die entsprechenden Eintragungen haben im EU-Heimtierausweis durch ermächtigte, in der Regel praktische TierärztInnen zu erfolgen.