Aktualisiert: 26.05.2020 - 15:55
Wie geht es mit dem Corona-Fahrplan in Bayern weiter? Ministerpräsident Markus Söder hat für Juni weitere Lockerungen u.a. im Kulturbereich und bei der Gastronomie angekündigt. Was wann wieder öffnen darf - hier im Überblick.
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Kinos, Freibäder und vieles mehr dürfen wieder öffnen
Die Corona-Infektionen in Bayern gehen deutlich zurück. Ab Juni soll es in Bayern daher weitere Lockerungen geben - wenngleich die Kontaktbeschränkungen erstmal bestehen bleiben sollen. Das Thüringer Modell, alle Corona-Maßnahmen und Beschränkungen sofort aufzuheben, lehnt Bayerns Ministerpräsident Markus Söder klar ab: "Corona bleibt tödlich. Wir müssen weiterhin ruhig, besonnen und Schritt für Schritt agieren. Ein Paradigmenwechsel wie in Thüringen ist ein fatales Signal."
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Diese Lockerungen soll es im Juni in Bayern geben:
Ab dem 2. Juni dürfen in der Gastronomie neben den Innenbereichen auch Außenbereiche und Biergärten bis 22 Uhr öffnen.
Ab dem 8. Juni dürfen Freibäder in Bayern mit Hygieneauflagen wieder öffnen (ohne Saunen, keine Schwimmhallen). Auch Fitnessstudios, Tanzschulen und Kletterhallen dürfen den Betrieb wieder aufnehmen.
Der Outdoor-Trainingsbetrieb in Gruppen von bis zu 20 Personen soll ebenfalls ab dem 8. Juni wieder zulässig sein. Auch Indoorsportstätten können den Betrieb wieder aufnehmen und der Wettkampfbetrieb für kontaktlos ausführbare Sportarten im Freien ist wieder zulässig.
Ab 15. Juni dürfen Theater, Konzerte und Kinobetriebe unter Hygieneauflagen wieder stattfinden (maximal 50 Gäste innen, maximal 100 im Freien mit Abstandsregelungen).
Bis 1. Juli sollen außerdem alle Kinder in Kitas und Schule zurückkehren. Nach den Sommerferien soll der Regelbetrieb wieder aufgenommen werden, sofern die Infektionszahlen dies zulassen.
In Bezug auf die Empfehlung des Bundes, ab dem 5. Juni Kontakt mit bis zu zehn Personen zu möglichen, wird Bayern noch entscheiden.
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Grundsätzlich sollen außerdem sämtliche Personengruppen mit Symptomen innerhalb von 24 Stunden eine Garantie auf einen Test samt Ergebnis erhalten. Ohne Symptome soll innerhalb von 48 Stunden ein Test verfügbar sein. Die Kosten für die Testungen tragen der Bund und die Kassen.
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