Das bringt das Steuerjahr 2021
Soli fällt meist weg
Berufstätige: Mehr für weite Wege und Homeoffice
Höhere Pauschalen für Menschen mit Behinderung
Vermieter können mehr absetzen
Die neuen Grenzen für Vermietungskosten
Das bringt das Steuerjahr 2021
Soli ade, Freibetrag juchhe! Nach 30 Jahren entfällt für die meisten der Soli von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer. Zudem steigt 2021 der Grundfreibetrag auf 9 744 Euro; erst auf Einkommen darüber werden Steuern fällig. Das bringt viel Ersparnis: Ein Ehepaar mit 100 000 Euro zu versteuerndem Einkommen zahlt rund 1 630 Euro weniger als 2020. Wie viel das in Ihrem Fall ist, ermitteln Sie mit unserem Steuersparrechner.
Ersparnis für Gutverdiener geringer
Bei höherem Einkommen ist die Ersparnis geringer, rechnet Uwe Rauhöft vor, Geschäftsführer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL): „Für ein Ehepaar mit 200 000 Euro zu versteuerndem Einkommen sind es nur 365 Euro Soli und Steuern weniger.“
Soli auf Kapitalerträge bleibt
Weiterhin den Soli zahlen müssen Anleger auf steuerpflichtige Kapitalerträge, zum Beispiel auf Zinsen.
Kindergeld um 15 Euro erhöht
Eltern erhalten seit Januar 15 Euro mehr Kindergeld. Gestiegen sind auch die Kinderfreibeträge, die Eltern anstelle des Kindergelds erhalten, wenn das für sie günstiger ist. Auch der Betreuungsfreibetrag wurde erhöht, zum ersten Mal seit zehn Jahren. Je Kind gibt es jetzt insgesamt 8 388 Euro an Freibeträgen.
Corona-Bonus bringt mehr
„Familien mit bis zu 69 000 Euro Einkommen im Jahr haben durch die Freibeträge aber keinen Vorteil“, sagt Rauhöft. Für sie ist das Kindergeld günstiger. Die meisten Eltern schneiden aber im Jahr 2020 etwas besser ab als 2021, weil sie wegen Corona statt 300 Euro 2021 nur 150 Euro Bonus zusätzlich erhalten.
Noch viele weitere Entlastungen
Behindertenpauschale. Menschen mit Behinderung werden jetzt wesentlich stärker entlastet. Für sie verdoppeln sich nach 45 Jahren die Behindertenpauschbeträge, die sie anstelle ihrer tatsächlichen Kosten steuerlich geltend machen können (Höhere Pauschalen). Die genannten Änderungen wurden schon von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Weitere hatten bei Redaktionsschluss Ende November den Bundesrat noch nicht passiert, zum Beispiel die für Arbeitnehmer.
Pendlerpauschale. Ab dem 21. Kilometer können Berufstätige statt 30 Cent nun 35 Cent Pendlerpauschale für den einfachen Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte absetzen (Mehr für weite Wege). Manche Experten fordern: Das sollte für alle ab dem ersten Kilometer gelten, weil auch die Kosten im Nahverkehr steigen.
Homeoffice-Pauschale. Zudem gibt es 2021 eine neue Homeoffice-Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr für alle, die keine Kosten für ein separates Arbeitszimmer daheim geltend machen. Je Arbeitstag im Homeoffice zählen 5 Euro pauschal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben – maximal für 120 Tage im Jahr. Das gilt auch rückwirkend für das Jahr 2020 (Berufstätige: Mehr für weite Wege und Homeoffice).
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Soli fällt meist weg
© Lisa Rock
Nach 30 Jahren ist für die meisten Schluss mit dem Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer. Allerdings müssen sie als Anleger noch den Soli auf die Abgeltungsteuer zahlen.
Sie zahlen Einkommensteuer? In vielen Fällen wird dann kein Soli mehr fällig.
Das ist neu. Keinen Soli zahlen Sie, wenn Sie 2021 bis zu rund 62 127 Euro (Ehepaare 124 254 Euro) zu versteuerndes Einkommen haben. Darüber hinaus erhöht sich der Soli stufenweise, bis die vollen 5,5 Prozent wie bisher fällig werden. Erst bei über 96 822 Euro Einkommen (Ehepaare 193 644 Euro) im Jahr, wird weiter voll Soli fällig (siehe Tabelle unten).
Tipp: Es ist fraglich, ob der Soli verfassungsgemäß ist, weil Finanzhilfen für den Aufbau Ost mit dem Solidarpakt II schon Ende 2019 ausgelaufen sind. Das muss der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. IX R 15/20).
Unser Rat
Mehr Nettogehalt. Checken Sie, ob Ihnen jetzt ein neuer Freibetrag zusteht – etwa wegen einer Behinderung oder der höheren Pendlerpauschale für Ihren weiten Arbeitsweg. Dann steigt Ihr Nettogehalt, weil Ihre Lohnsteuer sinkt.*
Antrag. Für einen Freibetrag stellen Sie den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2021“ (formulare-bfinv.de). Ob er wirksam ist, sehen Sie in Elstam, den Lohnsteuerdaten (elster.de).
Vorteil. Ein Zuschuss vom Chef für ein Jobticket oder Jobrad bleibt steuer- und sozialabgabenfrei. Kosten für Internet, Telefon und Büromaterial im Homeoffice kann der Chef als Auslagenersatz steuerfrei erstatten.
Onlinerechner. Sie wollen wissen, wie viel Nettogehalt nach Steuern bleibt? Das errechnet für Sie unser Brutto-Netto-Rechner. Oder ermitteln Sie das Kurzarbeitergeld mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner.
* korrigiert am 25.01.2021
Für alle: Mehr vom Jahreseinkommen steuerfrei
Steuerersparnis bringt auch der höhere Grundfreibetrag – das ist der Betrag, der vom Einkommen steuerfrei bleiben muss.
Das ist neu. Der Grundfreibetrag beträgt jetzt 9 744 Euro (2022: 9 984 Euro), 336 Euro mehr als 2020. Für Verheiratete bleibt doppelt so viel vom Einkommen steuerfrei, also 19 488 Euro. Außerdem greifen die steigenden Steuersätze erst bei etwas höherem Einkommen. Der Spitzensteuersatz von 45 Prozent ist erst ab 274 613 Euro zu versteuerndem Einkommen fällig statt ab 270 501 Euro wie 2020.
Mehr Kindergeld oder höhere Kinderfreibeträge
Ihnen steht Kindergeld als Eltern zu? Dann profitieren Sie vom höheren Kindergeld oder den höheren Kinderfreibeträgen.
Das ist neu. Das Kindergeld steigt ab Januar:
für das erste und zweite Kind auf 219 Euro,
für das dritte Kind auf 225 Euro und
ab dem vierten Kind auf 250 Euro.
Außerdem erhalten Eltern 2021 für jedes Kind 150 Euro Kinderbonus – auch wenn das Kind erst im Dezember 2021 geboren wird. Höher sind auch die Kinderfreibeträge, die Sie nach der Steuererklärung erhalten, wenn diese für Sie günstiger sind als das Kindergeld plus 150 Euro Bonus. Jeder Elternteil erhält 2 730 Kinderfreibetrag plus 1 464 Euro Betreuungsfreibetrag je Kind. Für beide Eltern sind das insgesamt 8 388 Euro, 576 Euro mehr als 2020.
Tipp: Das Finanzamt prüft nach der Steuererklärung von sich aus, ob für Sie Kindergeld plus 150 Euro Corona Bonus für 2021 oder die Kinderfreibeträge mehr bringen.
Zusätzlicher Freibetrag für Alleinerziehende
Sind Sie alleinerziehend? Dann erhalten Sie – wie schon im Jahr 2020 – zusätzlich einen Freibetrag. Bedingung: Zu Ihrem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, und im Haushalt lebt kein weiterer Erwachsener.
Das ist neu. Den Freibetrag von 2 100 Euro für alleinerziehende Mütter und Väter gibt es auch 2021 – zusätzlich zu 1 908 Euro Entlastungsbetrag. Der Entlastungsbetrag für das zweite und jedes weitere Kind beträgt weiter 240 Euro.
Weiteres Plus. Die Erhöhung gilt nicht mehr nur befristet: Ab 2022 beträgt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4 008 Euro, der in Steuerklasse II schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird.
Tipp: Ihr Arbeitgeber berücksichtigt die Entlastung noch nicht? Stellen Sie einen „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ und beantragen den Freibetrag beim Finanzamt.
Höhere Pauschale für Übungsleiter und Betreuer
Ab 2021 dürfen Sie als nebenberuflich tätiger Ausbilder, Trainer, Erzieher, Dozent, Künstler oder als Pflegekraft 600 Euro mehr im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei erhalten. Das gilt auch für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder oder Fürsorgepfleger. Auch nebenberufliche Helfer in Corona Impf- und Testzentren können in den Jahren 2020 und 2021 die Freibeträge erhalten.
Das ist neu. Nebenberuflich tätige Trainer, Dozenten, Erzieher in gemeinnützigen, gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereichen können ab 2021 bis zu 3 000 Euro steuer- und sozialabgabfrei behalten statt bisher nur 2 400 Euro. Genauso ist der abgabenfreie Betrag für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder oder Fürsorgepfleger auf 3 000 Euro gestiegen.
Auch Helfer in Impfzentren sind begünstigt: Führen sie Aufklärungsgespräche oder impfen, gibt es die Übungsleiterpauschale. Helfer bei Verwaltung und Organisation erhalten die Ehrenamtspauschale (siehe unten). Das gilt für die Steuerjahre 2020 und 2021. Darauf haben sich Bund und Länder laut Finanzministerium Baden-Württemberg jüngst geeinigt (baden-württemberg.de). Das gilt auch für Helfer in Corona-Testzentren (Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main vom 15. März 2021, Az. S 2331 A-49-St 210).
Achtung! Allerdings werden diese ehrenamtlichen Jobs zusammengerechnet. Bekommen Sie etwa 2 000 Euro aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Vereinstrainer, bleiben nur noch 1 000 Euro des Freibetrags für eine Betreuertätigkeit übrig.
Tipp: Den Übungsleiterfreibetrag erhalten Sie auch, wenn Sie bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig sind. Dazu zählen Universitäten, Schulen, Sportvereine und Volkshochschulen, nicht jedoch Parteien oder Gewerkschaften.
Höhere Pauschale im Ehrenamt
Wer sich ehrenamtlich nebenberuflich in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Vereinen und Organisationen engagiert, bekommt für die Vergütung der Tätigkeit einen Freibetrag.
Das ist neu. Für ehrenamtlich Tätige sind ab 2021 bis zu 840 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabfrei statt bisher nur 720 Euro. Begünstigt sind etwa ehrenamtliche Tätigkeiten als Vereinsvorstand, Schatzmeister, Platzwart, Gerätewart, Reinigungsdienst, Fahrdienst von Eltern zu Auswärtsspielen von Kindern oder Schiedsrichter im Amateurbereich.
Tipp: Auch ehrenamtliches Engagement von Arbeitslosen, Studenten, Hausfrauen oder -männern, Vermietern oder Rentnern gilt als nebenberufliche Tätigkeit und ist begünstigt.
Spende bis zu 300 Euro leichter absetzen
Wollen Sie Spenden steuerlich geltend machen, müssen Sie diese normalerweise durch eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich Muster nachweisen. Doch es gibt Ausnahme für Spenden bis 300 Euro und Spenden in Katastrophenfällen. Hier genügt der Kontoauszug als Nachweis.
Das ist neu. Für Spenden bis zu 300 Euro, die an eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts, eine inländische öffentliche Dienststelle oder eine gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder religiöse Organisation oder an eine politische Partei gezahlt werden, genügt als Nachweis der Kontoauszug. Das sind 100 Euro mehr als bisher.
Tipp: Sie spenden in Katastrophenfällen, dann genügt der Kontoauszug bei Einzahlung auf spezielle Sonderkonten innerhalb eines bestimmten Zeitraums – unabhängig von der Höhe der Spende. Wie Sie Geld-, Sach- und Aufwandsspenden abrechnen, erklären wir in unserem Special Spenden von der Steuer absetzen.
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Berufstätige: Mehr für weite Wege und Homeoffice
© Lisa Rock
Ab dem 21. Entfernungskilometer beträgt die Pendlerpauschale nun 35 Cent statt bisher 30 Cent. Davon profitieren insbesondere Fernpendler.
Fernpendler können mehr absetzen. Der Wegfall des Soli und der höhere Grundfreibetrag beschert Arbeitnehmern ab Januar mehr Nettogehalt als bisher.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Sie wollen wissen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt netto bleibt? Das hängt von Ihren steuerlichen Freibeträgen und den Beiträgen zur Sozialversicherung ab.
Das ist neu. Der Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung beträgt 2021 im Schnitt 1,3 Prozent statt 1,1 Prozent. Gestiegen sind zudem die monatlichen Bemessungsgrenzen, bis zu denen Beiträge fällig werden:
in der Krankenversicherung um 150 Euro auf 4 837,50 Euro,
in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung um 200 Euro auf 7 100 Euro (West), um 250 Euro auf 6 700 Euro (Ost).
Beispiel. Eine Frau aus Leipzig mit 7 100 Euro Bruttolohn hat netto im Monat rund 52 Euro mehr als 2020. Für Sozialabgaben zahlt sie seit Januar 2021 rund 46 Euro mehr im Monat.
Tipp: Unser Brutto-Netto-Rechner ermittelt für Sie, wie viel Nettogehalt vom Brutto bleibt.
Mehr Altersvorsorge-Beiträge anerkannt
Sie sind gesetzlich rentenversichert? Dann können Sie 2021 mehr Beiträge absetzen.
Das ist neu. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtungen, landwirtschaftlichen Alterskassen und Rürup-Renten zählen inklusive Arbeitgeberbeitrag insgesamt bis zu 25 787 Euro (Ehepaare: 51 574 Euro) im Jahr. Von diesem Höchstbeitrag wirken sich 92 Prozent steuermindernd aus, also maximal 23 724 Euro (Ehepaare: 47 448 Euro).
Sie sind Arbeitnehmer, über 50 Jahre und können bis zum Beginn einer Frührente auf 35 Versicherungsjahre kommen? Dann können Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern, indem Sie zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen, und dabei Steuern sparen.
Beispiel. Eine Angestellte mit 50 000 Euro Bruttogehalt zahlt 2021 insgesamt 4 650 Euro (9,3 Prozent) Pflichtbeitrag im Jahr ein. Der Arbeitgeber kommt für die andere Hälfte von 4 650 Euro auf. Folglich gehen inklusive Arbeitgeberbeitrag schon mal 9 300 Euro von 25 787 Euro Höchstbetrag ab. So kann die Frau 2021 maximal 16 487 Euro (25 787 Euro – 9 300 Euro) zusätzlich für Sonderzahlungen in die Rentenkasse absetzen. Ein Betrag darüber hinaus bringt ihr 2021 keine Steuerersparnis.
Tipp: Verteilen Sie hohe Einzahlungen über Jahre, um jeweils den Höchstbeitrag auszuschöpfen (Die Rente erhöhen und Steuern sparen).
Pendlerpauschale steigt
Zu Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte fahren Sie 21 Kilometer oder mehr? Dann können Sie von 2021 bis Ende 2026 mehr absetzen – egal, ob Sie mit dem Rad, Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln zu Ihrer Arbeit kommen. Beträgt Ihr Arbeitsweg nur bis zu 20 Kilometer, steigt die Pendlerpauschale für Sie nicht.
Das ist neu. Die Entfernungspauschale steigt ab dem 21. Kilometer um 5 Cent auf 35 Cent. Ab Januar 2024 erhöht sie sich um weitere 3 Cent auf 38 Cent. Für den 1. bis 20. Entfernungskilometer gibt es wie bisher 30 Cent.
Beispiel. Mike Sperling fährt mit dem Auto 43 Kilometer zum Büro. So viel kann er absetzen, wenn er an 225 Tagen dort ist:
für die ersten 20 Entfernungskilometer: 20 km 225 Arbeitstage 30 Cent = 1 350 Euro,
ab 21. bis 43. Entfernungskilometer: 23 km 225 Arbeitstage 35 Cent =1 811 Euro.
Sperling kann 2021 durch die erhöhte Pauschale 3 161 Euro Fahrtkosten absetzen, 259 Euro mehr als bisher. Bei ansonsten zu versteuerndem Einkommen von 40 000 Euro im Jahr spart er dadurch 89 Euro Steuern.
Tipp: Sie haben beruflich bedingt einen zweiten Haushalt? Dann können Sie die höhere Entfernungspauschale auch für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung geltend machen.
Alternative Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Ihr regelmäßiger Arbeitsweg ist mehr als 21 Kilometer lang, aber die höhere Entfernungspauschale bringt Ihnen nichts, weil Sie gar keine Steuern zahlen? Dann bekommen Sie eine Erstattung.
Das ist neu. Sie bekommen stattdessen vom Finanzamt eine Mobilitätsprämie. Ab dem 21. Entfernungskilometer erhalten Sie 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale – also 4,9 Cent (35 Cent 14 Prozent). Wer einen kürzeren Arbeitsweg hat, geht leer aus.
Beispiel. Der verheiratete Mike Sperling hat im Jahr 2021 ein zu versteuerndes Einkommen von 19 000 Euro. Da er zusammen mit seiner Frau unter dem Grundfreibetrag von 19 488 Euro bleibt, fallen keine Steuern an. Daher bringt ihm die Entfernungspauschale für seine täglichen Wege zum 41 Kilometer weit entfernten Job nichts. Wenn er aber eine Steuererklärung für 2021 abgibt, erhält er stattdessen rund 232 Euro Mobilitätsprämie: 225 Arbeitstage x 21 Entfernungskilometer x 4,9 Cent.
Tipp: Sie erhalten die Mobilitätsprämie nur vom Finanzamt, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, auch wenn Sie gar keine Steuern zahlen müssen.
Neue Homeoffice-Pauschale
Sie kommen jetzt eher über die Werbungskostenpauschale von 1 000 Euro, weil Sie auch Ihre Kosten für das Homeoffice pauschal geltend machen können, selbst wenn Sie am Küchentisch oder im Wohnzimmer arbeiten. Ein Arbeitszimmer ist nicht Bedingung.
Das ist neu. Jeder Berufstätige, der daheim arbeitet, kann 600 Euro Homeoffice-Pauschale im Jahr geltend machen. Je Arbeitstag im Homeoffice zählen 5 Euro pauschal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben – maximal für 120 Tage im Jahr. Das gilt auch rückwirkend für das Jahr 2020.
Bedingung. Sie arbeiten an den Tagen ausschließlich daheim und setzen keine Kosten für ein Arbeitszimmer ab und auch keine Pendlerpauschale.
Tipp: Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich für Arbeitnehmer steuerlich aus, wenn im Jahr mehr als 1 000 Euro Jobkosten zusammenkommen. Das dürften viele schaffen, weil sie etwa für die anderen Büroarbeitstage die Pendlerpauschale absetzen können. Sie sollten aber auch Belege für weitere Jobkosten sammeln – etwa für Büromaterial und andere kleine Dinge. Kommen im Jahr insgesamt für alle Jobkosten mehr als 1 000 Euro an Ausgaben zusammen, kann das Steuern sparen.
Strengere Regeln für geldwerte Vorteile
Ihre Chefin bietet Ihnen ein Jobticket, will Kitabeiträge übernehmen oder ein Jobrad zur Verfügung stellen? Für diese und andere geldwerte Vorteile gelten jetzt strengere Regeln.
Das ist neu. Die Chefin muss geldwerte Vorteile zusätzlich zum Gehalt spendieren. Nur dann ist dies steuerbegünstigt. Eine bloße Gehaltsumwandlung ist es nicht mehr. Der Bundesfinanzhof hatte 2019 die strengen Regeln zugunsten der Arbeitnehmer gelockert (Az. VI R 32/18, VI R 21/17, VI R 40/17). Die Urteile wurden nun ausgehebelt.
Tipp: Das Jobticket für den öffentlichen Nahverkehr ist nach wie vor steuerfrei, spendiert es die Chefin zusätzlich zum Gehalt. Der Vorteil wird aber auf die Pendlerpauschale angerechnet. Versteuert Ihre Chefin dagegen das Ticket pauschal mit 25 Prozent, können Sie die Pendlerpauschale voll absetzen.
Corona-Prämie bis Ende Juni möglich
Länger kann die Chefin Mitarbeitern einmalig bis zu 1 500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei spendieren.
Das ist neu. Eine Corona-Prämie pro Mitarbeiter ist derzeit bis Ende Juni 2021 steuer- und sozialabgabenfrei. Das war bisher nur befristet bis Ende 2020 möglich.
Achtung! Dies bedeutet jedoch nicht, dass 2021 eine erneute abgabenfreie Prämie möglich ist. Die Corona-Beihilfe von bis zu 1 500 Euro ist lediglich einmalig steuerfrei möglich.
Das Kurzarbeitergeld fließt auch 2021 weiter
Sie waren schon 2020 in Kurzarbeit? Sie können bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld erhalten – längstens bis Ende 2021. Sie müssen 2021 in Kurzarbeit? Dann gibt es ab dem vierten Monat das höhere Kurzarbeitergeld von 70 Prozent (Eltern 77 Prozent), ab dem siebten Monat von 80 Prozent (Eltern 87 Prozent).
Bedingung: Ihr Arbeitsentgelt ist zumindest um die Hälfte reduziert.
Das ist neu. Auch die Steuerbefreiung für Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 verlängert.
Achtung! Aufstockungsbeträge und Kurzarbeitergeld sind zwar steuerfrei, erhöhen aber für das übrige zu versteuernde Einkommen etwas den Steuersatz (Progressionsvorbehalt). Eventuell wird der Nachteil vorübergehend ausgesetzt. Das fordert der Bundesrat.
Tipp: Sie sind verheiratet? Dann ist es oft günstig, wenn der Ehepartner, der Kurzarbeitergeld erwartet, die Klasse III nimmt. Der andere hat dann die V. Den Wechsel beantragen Sie beim Finanzamt. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer holen Sie sich über die Jahresabrechnung für 2021 zurück. Wie Steuerklassen Gehalt und Kurzarbeitergeld beeinflussen, zeigen unser Brutto-Netto-Rechner und der Kurzarbeitergeld-Rechner.
Kind in Quarantäne – Ausgleich für Eltern
Sie können nicht arbeiten, weil Ihre Kinder unter zwölf wegen Corona nicht in die Kita oder Schule können? Für Ihre Gehaltseinbußen gibt es einen Ausgleich: 67 Prozent des entgangenen Nettoverdienstes, maximal 2 016 Euro monatlich – aber nicht, wenn Schule oder Kita wegen Ferien schließen. Das Geld beantragen Sie bei Ihrem Chef oder über die Website ifsg-online.de. Jeder Elternteil kann es insgesamt maximal zehn Wochen erhalten, Alleinerziehende 20 Wochen. Eltern mit behinderten Kindern erhalten es unabhängig vom Alter des Kindes.
Bedingung für den Zuschuss: Es gibt keine alternative Betreuungsmöglichkeit.
Das ist neu. Auch wenn Sie nicht arbeiten können, weil Ihr Kind in Quarantäne muss, gibt es die Entschädigung. Das wird bis Ende März 2021 verlängert, bisher sollte es die Zahlung nur bis Ende 2020 geben.
Tipp: Planen Sie mit ein, dass die gezahlte Entschädigung derzeit dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Dadurch steigt etwas der Steuersatz für die übrigen Einkünfte, sodass dafür mehr Steuern fällig werden.
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Höhere Pauschalen für Menschen mit Behinderung
Nach mehr als 45 Jahren erhöhen sich die Behindertenpauschbeträge. Mehr absetzen können auch Pflegende und alle, die bedürftige Angehörige unterstützen.
Doppelt so hoch wie bisher
Bei Ihnen wurde ein Grad der Behinderung festgestellt? Dann können Sie den verbesserten Behindertenpauschbetrag absetzen.
Das ist neu. 2021 sind die Behindertenpauschbeträge doppelt so hoch wie bisher. Außerdem erhalten Sie die Pauschale ab einem Grad der Behinderung von 20. Bisher gab es den Freibetrag erst ab einem Grad der Behinderung von 25.
Bei einem Grad der Behinderung unter 50 gibt es den Pauschbetrag erstmals ohne besondere Voraussetzungen und damit viel einfacher als bisher. Der Pauschbetrag ist nicht mehr daran geknüpft, dass die Person aufgrund ihrer Behinderung eine gesetzliche Rente erhält. Sie braucht auch keine Bescheinigung, dass die Behinderung zur dauerhaften Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder durch eine typische Berufskrankheit entstanden ist. Diese Bedingungen sind weggefallen. Es genügt nun, wenn das Versorgungsamt den Grad der Behinderung feststellt.
Beispiel. Willy Wand bekommt mit einem Grad der Behinderung von 80 nun 2 120 Euro Behindertenpauschbetrag, 1 060 Euro mehr als 2020. Bei seinem sonst zu versteuerndem Einkommen von 38 000 Euro im Jahr zahlt er dadurch 354 Euro Einkommensteuer weniger als 2020.
Tipp: Sie erhalten auch den vollen Behindertenpauschbetrag, wenn erst während des Jahres eine Behinderung eintritt oder wegfällt. Steigt der Grad der Behinderung, steht Ihnen entsprechend der höhere Pauschbetrag zu.
Haben Sie höhere Kosten aufgrund Ihrer Behinderung, setzen Sie diese anstelle des Pauschbetrags als außergewöhnliche Belastungen ab. Einen Teil davon müssen Sie selbst zahlen. Wie hoch dieser Anteil ist, ermitteln Sie mit unserem Onlinerechner (test.de/zumutbare-belastung).
Fahrtkostenpauschale gesetzlich festgeschrieben
Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zählen auch die Fahrtkosten.
Das ist neu. Ab 2021 gibt es eine behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale. Bisher hatten Behörden sie durch Erlasse geregelt. Die Pauschale beträgt:
900 Euro für geh- und stehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 80 oder ab 70 und Merkzeichen „G“,
4 500 Euro für außergewöhnlich gehbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen „aG“, Blinde oder behinderte Menschen mit dem Merkzeichen „H“, „Bl“ oder „TBI“.
Tipp: Diese Pauschale können Sie zusätzlich zum Behindertenpauschbetrag als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Pflegepauschbetrag schon ab Pflegegrad 2
Sie betreuen einen pflegebedürftigen Angehörigen in dessen oder in Ihrer Wohnung? Dann können Sie einen Pflegepauschbetrag absetzen – auch wenn ambulante Pflegedienste mithelfen.
Das ist neu. Den Pflegepauschbetrag gibt es schon, wenn der Gepflegte mindestens einen Pflegegrad von 2 hat. Bisher gab es ihn ab Pflegegrad 4. Die neuen Pauschbeträge sind:
Pflegegrad 2: 600 Euro,
Pflegegrad 3: 1 100 Euro,
Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1 800 Euro. Bis 2020 waren es 924 Euro.
Beispiel. Hilde Kahl pflegt zu Hause ihre schwerkranke Mutter (Pflegegrad 5). Sie hat zusammen mit ihrem Mann 55 000 Euro im Jahr zu versteuern. Setzt das Paar 1 800 Euro statt 924 Euro Pflegepauschale ab, zahlen die Kahls 256 Euro Steuern weniger im Jahr.
Tipp: Bezahlen Sie selbst den Pflegedienst, setzen Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung ab.
Eltern können mehr Unterhalt für Kinder absetzen
Bekommen Sie kein Kindergeld mehr und müssen Ihren Nachwuchs noch unterstützen, dürfen Sie den Unterhalt absetzen.
Das ist neu. Sie dürfen 2021 bis zu 9 744 Euro abrechnen, 336 Euro mehr als 2020. Lebt das Kind in Ihrem Haushalt, müssen Sie keine Kosten nachweisen. Der Höchstbetrag sinkt aber um Einkünfte Ihres Kindes, die 624 Euro im Jahr übersteigen. Es zählen sein Einkommen minus Werbungskosten und Betriebsausgaben und seine Bezüge, wie der Bafög-Zuschuss, abzüglich 180 Euro Kostenpauschale.
Tipp: Auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge Ihres erwachsenen Kindes können Sie geltend machen, falls es das Kind nicht in einer eigenen Steuererklärung tut.
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Vermieter können mehr absetzen
Jetzt können Vermieter ihre Aufwendungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzen, auch wenn sie nur die Hälfte der ortsüblichen Miete verlangen. Dieses Steuersparmodell ist insbesondere innerhalb der Familie beliebt. Allerdings gelten strenge Auflagen.
Vermietung an nahe Angehörige verbessert ...
Sie wollen Ihre Eigentumswohnung an Kinder oder Eltern günstig vermieten? Dann können Sie ab Januar 2021 Ihre vollen Werbungskosten absetzen. Aber es wird komplizierter.
Das ist neu. Sie können als Vermieter Werbungskosten – etwa für Reparaturen und Betriebskosten – in voller Höhe abziehen, wenn die Miete mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Dabei kommt es auf die Warmmiete an. Das ist die ortsübliche Kaltmiete plus umlagefähige Betriebskosten. Bisher lag die Grenze bei 66 Prozent der ortsüblichen Miete.
... aber mit einem Haken
Es gibt einen Haken: Liegt die Miete zwischen 50 und 66 Prozent der ortsüblichen, akzeptiert die Behörde nur die vollen Werbungskosten, wenn Sie nachweisen, dass Sie in künftigen Jahren mit der Vermietung Gewinn erzielen.
Beispiel. Heinz Salm will an Tochter Claudia eine Wohnung für 500 Euro Warmmiete im Monat vermieten (Jahresmiete 6 000 Euro). Die ortsübliche Warmmiete beträgt für die Wohnung 750 Euro. Da Salms Miete über 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, kann er die vollen Werbungskosten für die Wohnung ohne zusätzliche Prognoserechnung absetzen: insgesamt 9 000 Euro für die Absetzung für Abnutzung (AfA), Schuldzinsen, Erhaltungsaufwand, Versicherungen, Nebenkosten. Dadurch macht er bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung 3 000 Euro Minus, die das Finanzamt mit seinen positiven Einkünften verrechnet. Bei 60 000 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr spart Salms 1 258 Euro Steuern.
Hätte Salm die Wohnung für 450 Euro (Jahresmiete 5 400) vermietet, läge er nur bei 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete und müsste eine positive Ertragsprognose vorlegen. Gelingt die nicht, könnte Salm nur 60 Prozent der Werbungskosten absetzen, also 5 400 Euro. Dann ergäbe sich für ihn kein Verlust und keine Steuerersparnis.
Tipp: Damit die Behörde die Vermietung an Ihre nahen Angehörigen steuerlich akzeptiert und Ihre Werbungskosten anerkennt, ist ein Mietvertrag wie unter Fremden üblich nötig.
Neue Prognoserechnung erfordert Rechenkünste
Wollen Sie mindestens 50, aber nicht mehr als 66 Prozent der ortsüblichen Miete kassieren, dann müssen Sie gut rechnen.
Das ist neu. Das Finanzamt erkennt Ihre vollen Werbungskosten aus der Vermietung nur an, wenn Sie eine Prognoserechnung vorlegen. Das heißt: Für die Dauer der voraussichtlichen Vermietung müssen Sie Gewinn oder Überschuss realistisch vorrechnen können – in der Regel für 30 Jahre im Voraus. Fällt die Prognose am Ende positiv aus, müssen die Beamten die Werbungskosten voll abhaken (BMF-Schreiben vom 8. Oktober 2004, BStBl 2004 I S. 933).
Tipp: Behalten Sie bei einer Miete zwischen 50 und 66 Prozent Ihre Absicht im Blick, mit der Vermietung Gewinn erzielen zu wollen. Sonst kürzt das Finanzamt die Werbungskosten, damit sie dem prozentualen Anteil der Mieteinnahmen entsprechen.
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Die neuen Grenzen für Vermietungskosten
Nach diesen Regeln setzen Sie Ihre Vermietungskosten ab 2021 ab:
Miete beträgt weniger als 50 Prozent der ortsüblichen Marktmiete.
Sie können nur anteilige Kosten abziehen entsprechend dem prozentualen Anteil an der ortsüblichen Miete. Nachteil: Gekappter Abzug.
Miete beträgt zwischen 50 Prozent und 66 Prozent der Marktmiete.
Sie müssen dem Finanzamt für 30 Jahre im Voraus vorrechnen, dass Sie künftig Einkünfte erzielen wollen. Nachteil: Das ist aufwendig.
Miete beträgt mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete.
Sie können Ihre Kosten wie bisher ohne Prognose voll absetzen. Vorteil: Einfache Abrechnung wie bisher.
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Dieses Special ist im Dezember 2020 auf test.de erschienen. Wir haben es am 7. Mai 2021 aktualisiert.